Nutzungsbedingungen "EVENTIM.Light" der CTS EVENTIM AG & Co. KGaA
(im Folgenden "EVENTIM")
Das Produkt EVENTIM.Light richtet sich an Veranstalter (im Folgenden
"Vertragspartner"), denen durch eine vereinfachte Benutzerführung und einen
reduzierten Funktionsumfang die Möglichkeit eröffnet wird, Veranstaltungen
ohne gesonderte Produktschulung auf einfache Weise über ein Web-Interface
zu verwalten und Tickets an Endkunden zu vertreiben, u.a. über den ihnen
seitens EVENTIM bereitgestellten Online-Shop.
I. Registrierung, Vertragsschluss
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Die Registrierung für EVENTIM.Light erfolgt über das entsprechende
Online-Formular. Der Vertragspartner hat die im Rahmen der
Registrierung erforderlichen Daten wahrheitsgemäß und vollständig
anzugeben. Mit der Akzeptanz dieser Nutzungsbedingungen im Rahmen
der Registrierung gibt der Vertragspartner gegenüber EVENTIM ein
Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Nutzung von
EVENTIM.Light (im Folgenden gemeinsam mit etwaigen Zusatzvereinbarungen
auch „Vertrag“ genannt) ab.
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Nach der Registrierung besteht zunächst die Möglichkeit, die
Funktionalitäten von EVENTIM.Light zu testen. Zu diesem Zwecke
kann der Vertragspartner eigene Veranstaltungen anlegen und
administrieren, jedoch bis zum Vertragsschluss noch nicht für den
Verkauf freigeben.
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Der Vertragsschluss erfolgt durch Bestätigung von EVENTIM per
E-Mail. Es steht EVENTIM frei, das Vertragsangebot anzunehmen oder
abzulehnen. Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden,
dass EVENTIM vor Annahme des Angebots eine Bonitäts- und/oder
Schufa-Auskunft einholen wird.
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Nach Vertragsschluss gemäß I. 3. ist der Vertragspartner
berechtigt, den vollen Funktionsumfang von EVENTIM.Light zu
nutzen. Im Falle der Ablehnung des Angebots ist EVENTIM
berechtigt, die Registrierungsdaten des Vertragspartners zu
löschen.
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Ein Vertragsschluss erfolgt ausschließlich mit Unternehmern im
Sinne des § 14 BGB. Der Vertragspartner bestätigt durch die
Akzeptanz dieser Nutzungsbedingungen seine Unternehmereigenschaft.
II. Nutzung von EVENTIM.Light
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Sofern EVENTIM dem Vertragspartner die Möglichkeit einräumt,
mehrere Zugänge zu EVENTIM.Light (User) gleichzeitig zu nutzen, so
haben diese User jeweils die gleichen vollumfänglichen Rechte.
Jegliche Nutzung von EVENTIM.Light über berechtigte User sowie
dabei erfolgte Eingaben und abgegebene Erklärungen sind als solche
des Vertragspartners anzusehen. Der Vertragspartner hat daher
sicherzustellen, dass alle Zugänge nur durch ihn selbst oder von
ihm hinreichend berechtigte Dritte (z.B. Mitarbeiter) genutzt
werden.
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Der Vertragspartner ist zudem verpflichtet, den üblichen
Sicherheitsanforderungen genügende Zugangsdaten und Passwörter zu wählen
und diese keinen unberechtigten Dritten zu überlassen. Der
Vertragspartner wird EVENTIM bei Kenntnis oder Verdacht eines
Missbrauchs von Zugangsdaten oder Passwörtern unverzüglich
unterrichten. EVENTIM ist in diesem Fall berechtigt, alle Zugänge
zu EVENTIM.Light so lange zu sperren, bis die Umstände aufgeklärt
sind und der Missbrauch abgestellt ist. Der Vertragspartner haftet
für einen von ihm zu vertretenden Missbrauch des Zugangs zu
EVENTIM.Light.
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Der Vertragspartner hat die technischen Voraussetzungen für den
Zugang zu EVENTIM.Light zu schaffen und aufrechtzuerhalten,
insbesondere hinsichtlich der eingesetzten Hardware und
Betriebssystemsoftware, der Verbindung zum Internet und der
aktuellen Browsersoftware. Der Vertragspartner ist darüber hinaus
verpflichtet, die zur Sicherung seiner Systeme gebotenen
Vorkehrungen zu treffen, insbesondere die gängigen
Sicherheitseinstellungen des Browsers zu nutzen und aktuelle
Schutzmechanismen zur Abwehr von Schadsoftware einzusetzen.
III. Leistungen von EVENTIM
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EVENTIM ermöglicht dem Vertragspartner den Verkauf von
Eintrittskarten (im Folgenden auch „Tickets“ genannt) für seine
eigenen Veranstaltungen mittels des EVENTIM.Light Online Shops und
optional ergänzend über die EVENTIM-eigenen Vertriebskanäle
(Ticket-Hotline, Online-Shops wie eventim.de) sowie zahlreiche an
das EVENTIM-Netz angeschlossene Vorverkaufsstellen im gesamten
Bundesgebiet sowie im europäischen Ausland. Die Freischaltung der
zum Verkauf berechtigten Vorverkaufsstellen liegt im Ermessen von
EVENTIM.
Es ist dem Vertragspartner nicht gestattet, ohne Abschluss einer
entsprechenden Zusatzvereinbarung mit EVENTIM für andere Vertragspartner
Veranstaltungen in EVENTIM.Light einzupflegen und abzuwickeln.
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EVENTIM bietet ausgewählten Vertragspartnern zudem die Möglichkeit
einer Webapplikation zum selbständigen Verkauf von Tickets bspw.
in einer eigenen Vorverkaufsstelle oder aber als Abendkasse am Tag
der Veranstaltung (im Folgenden „Eigenverkauf“). Die Freischaltung
des Eigenverkaufs erfolgt nach freiem Ermessen von EVENTIM und
EVENTIM behält sich vor, die Freischaltung jederzeit zu
widerrufen.
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EVENTIM räumt dem Vertragspartner für die Laufzeit dieses Vertrags
ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an
EVENTIM.Light ein. EVENTIM behält sich Änderungen zur Anpassung
des EVENTIM.Light an den Stand der Technik, Änderungen zur
Optimierung, insbesondere zur Verbesserung der
Nutzerfreundlichkeit, sowie Änderungen an Inhalten vor. EVENTIM wird den
Vertragspartner über wesentliche Änderungen unterrichten.
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Die durchschnittliche Verfügbarkeit von EVENTIM.Light beträgt 96%
p.a., wobei Wartungs- und Installationsarbeiten von der Berechnung
der Verfügbarkeit ausgenommen sind. Übertragungsprobleme, die auf
Störungen Dritter zurückzuführen sind, auf die EVENTIM keinen
Einfluss hat, bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer
Betracht.
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EVENTIM ermöglicht dem Vertragspartner innerhalb seines passwortgeschützten
Zugangsbereichs, etwa durch die Auswahl von Checkboxen die Inanspruchnahme
von Leistungen Dritter (im Folgenden „Dienstleister“), z.B. für
Veranstaltungsmarketing o.ä. Sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet,
handelt es sich dabei nicht um Leistungen von EVENTIM, sondern des
jeweiligen Dienstleisters (vermittelt von EVENTIM) und es kommt ausschließlich
eine Rechtsbeziehung zwischen dem Vertragspartner und dem Dienstleister
zustande. Es gelten für diese Rechtsbeziehung ggf. gesonderte
Geschäftsbedingungen, auf die beim Vertragsschluss (z.B. durch Verlinkung)
hingewiesen wird.
IV. Mitwirkung des Vertragspartners
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Der Vertragspartner verpflichtet sich, Tickets für den Besuch der
von ihm organisierten Veranstaltungen über EVENTIM.Light und -
soweit er diese Vertriebswege zusätzlich wählt - über die
EVENTIM-eigenen Vertriebskanäle sowie die an das EVENTIM-Netz
angeschlossenen Vorverkaufsstellen zu vertreiben sowie den von
EVENTIM zur Verfügung gestellten EVENTIM.Light-Onlineshop auf
seiner Website einzubinden und zum Online-Ticketverkauf zu nutzen.
Die maximale Veranstaltungsgröße pro Veranstaltung liegt bei 1.900
Tickets. Der Verkauf von Gutscheinen, Merchandise-Produkten,
Tickets für von Dritten organisierte Veranstaltungen ist nicht
gestattet.
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Die Erfassung der notwendigen Daten für den Ticketvertrieb mittels
EVENTIM.Light erfolgt durch den Vertragspartner selbst. EVENTIM
unterstützt den Vertragspartner hierbei durch entsprechenden
Anwendungssupport (E-Mail, erreichbar zu den üblichen Geschäftszeiten
von EVENTIM). Der Vertragspartner trägt die Verantwortung für
sämtliche von ihm in EVENTIM.Light gemachten Eingaben,
insbesondere auch für Veranstaltungstitel, Bildmaterial und
Werbetexte. Er hält EVENTIM vollständig von eventuellen Ansprüchen
Dritter frei, die aufgrund seiner Systemeingaben geltend gemacht
werden (unter Einschluss EVENTIM eventuell entstandener
Rechtsverteidigungskosten).
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Der Vertragspartner stellt sicher, dass über EVENTIM.Light
ausschließlich solche Veranstaltungen erfasst und vertrieben
werden, die die in vorstehender Ziff. 1 benannten Voraussetzungen
erfüllen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, wird EVENTIM die
Konditionen gemäß der jeweils gültigen Preisliste (die EVENTIM dem
Vertragspartner auf Anfrage zur Verfügung stellt) berechnen; das
Recht zur außerordentlichen Kündigung nach XIV. 2 bleibt hiervon
unberührt.
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Der Vertragspartner hat die Möglichkeit, Logos und anderweitiges
Bildmaterial (bspw. Künstler, Gruppen, Schauspieler, nachfolgend
gemeinsam „Bildmaterial" genannt) u.a. zur Bewerbung seiner
Veranstaltung im EVENTIM.Light Online Shop und/oder über die
EVENTIM-eigenen Vertriebskanäle und/oder für ticketdirect (siehe
Abschnitt V.) bereitzustellen. Der Vertragspartner räumt EVENTIM
das zeitlich unbeschränkte Recht ein, dieses Bildmaterial
unentgeltlich für die Bewerbung des Ticketvorverkaufs auf allen
Kommunikationskanälen zu verwenden, bspw. in Booklets, auf
Plakaten, Anzeigen und anderen Werbeträgern sowie im Internet
(bspw. eventim.de) inkl. Sozialen Medien wie z.B. Facebook, und
Vertriebspartnern von EVENTIM (bspw. Vorverkaufsstellen,
Partnershops) entsprechende Rechte einzuräumen. Dem
Vertragspartner ist bekannt und er akzeptiert, dass bei der
Verfügbarkeit von Bildmaterial bzw. sonstigen geschützten Inhalten
im Internet und insbesondere in Sozialen Medien eine
Weiterverbreitung durch Dritte erfolgen kann, z.B. durch das
Kopieren oder Teilen von Inhalten. EVENTIM hat auf diese
Weiterverbreitung in der Regel keinerlei Einfluss und übernimmt
keinerlei Haftung für deren Art, Umfang und/oder
Rechtskonformität. Die Rechtseinräumung beinhaltet auch das Recht zu
einer etwaigen Bearbeitung des Bildmaterials, um es für die
jeweilige Verwendungsform anzupassen (bspw. Zuschneiden,
Bearbeitung und Darstellung als Quer- oder Hochformat,
Beschränkung auf einen Bildausschnitt, etc.). Der Vertragspartner
garantiert, dass das Bildmaterial rechtskonform gestaltet ist
(inkl. Angabe des Urhebers), und dass er zur Einräumung der
vorbezeichneten Rechte befugt ist, und hält EVENTIM vollständig von
eventuellen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Nutzung des
Bildmaterials gegen EVENTIM und/oder Vertriebspartner von EVENTIM
geltend gemacht werden (unter Einschluss der diesen Parteien
eventuell entstandener Rechtsverteidigungskosten); etwaige weitere
Ansprüche von EVENTIM und/oder Vertriebspartnern von EVENTIM
bleiben hiervon unberührt. EVENTIM ist berechtigt, das
Bildmaterial des Vertragspartners zu entfernen, soweit Dritte
durch diese Verwendung die Verletzung ihrer Rechte nachvollziehbar
behaupten oder anderweitige wichtige Gründe vorliegen.
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Der Vertragspartner stellt EVENTIM für den Betrieb des
EVENTIM.Light Online Shops die für ein Impressum im Sinne des § 5
Digitale-Dienste-Gesetz erforderlichen Daten zur Verfügung und
garantiert, dass diese richtig und vollständig sind.
V. Ticketdirect und Mobile Ticket, EVENTIM-Ticketmaterial
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Über den EVENTIM.Light Online Shop verkaufte Tickets werden dem
Käufer ausschließlich als sog. ticketdirect und/oder Mobile
Tickets (im Folgenden gemeinsam auch „Elektronische Tickets“
genannt) zur Verfügung gestellt. Dabei erhält der Ticketkäufer
nach Annahme etwaiger Nutzungsbedingungen ein Elektronisches Ticket
entweder auf sein mobiles Endgerät (MobileTicket, mit QR-Code) oder als
PDF-Datei zum Selbstausdrucken (ticketdirect). Es erfolgt kein
zusätzlicher Postversand. Das ticketdirect ist u.a. mit Vor- und Zunamen
des Käufers (bei allen Tickets eines Auftrags identisch) versehen. Eine
Personalisierung der ticketdirect ist damit nicht verbunden.
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Für ticketdirect und Mobile Ticket sind derzeit die Bezahlung per
Kreditkarte, PayPal, Apple Pay, Google Pay oder Klarna vorgesehen.
EVENTIM behält sich vor, zukünftig weitere Zahlarten anzubieten
und/oder Zahlarten einzustellen.
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Der Vertragspartner ermächtigt EVENTIM, Elektronische Tickets in
seinem Namen und auf seine Rechnung für seine Veranstaltungen
auszustellen und zu verkaufen und akzeptiert Elektronische Tickets
als Einlassberechtigungen.
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Der Vertragspartner ist frei in seiner Entscheidung, ob und in
welcher Form er Einlasskontrollen am Veranstaltungsort
hinsichtlich Elektronischer Tickets durchführt. EVENTIM treffen,
soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, insoweit keine
Pflichten. EVENTIM empfiehlt dem Vertragspartner ausdrücklich,
Elektronische Tickets am Veranstaltungsort von einem geeigneten
Barcode-Leser zu überprüfen, identifizieren und systemseitig
entwerten zu lassen, um einen etwaigen Missbrauch, beispielsweise
bei ticketdirect durch Vorlage eines Mehrfachausdrucks oder einer
Kopie, zu unterbinden. Die Kosten der Durchführung geeigneter
Zutrittskontrollmaßnahmen trägt der Vertragspartner.
5. Soweit der Verkauf der Tickets über die von EVENTIM betriebenen
Webshops (bspw. eventim.de) einschließlich der entsprechenden Partnershops
und über an das EVENTIM-Netz angeschlossene Vorverkaufsstellen erfolgt,
wird neben Elektronischen Tickets auch der Versand von ausgedruckten
Tickets angeboten. Es wird dabei das jeweils von EVENTIM bereitgestellte
Ticketmaterial verwendet. Für solche Tickets erteilt der Vertragspartner
EVENTIM in begründeten Fällen des von EVENTIM und vom Ticketkäufer
unverschuldeten Verlusts sowie bei Beschädigung oder Vernichtung von
Tickets das Recht zum Druck von Ersatztickets. Das Ersatzticket kann auch
als Elektronisches Ticket bereitgestellt werden.
VI. EVENTIM.Access Scan-App
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EVENTIM.Access Scan-App ist eine Software-Zutrittskontrolllösung
für mittels des EVENTIM-Systems generierte Eintrittskarten. Sie
ist für den mobilen Einsatz im In- und Outdoor-Bereich bei Events
bzw. Veranstaltungsstätten geeignet. Eine Prüfung von
Eintrittskarten aus Fremdsystemen ist nicht möglich.
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Das vom Vertragspartner eingesetzte Mobilgerät muss mindestens
über eine funktions- und einsatzfähige Autofocus-Kamera und
Blitz-LED verfügen. Die weiteren Anforderungen für das vom
Vertragspartner eingesetzte Mobilgerät und dessen Betriebssystem
ergeben sich aus der Benutzerdokumentation bzw. vergleichbaren,
von EVENTIM bereitgestellten Nutzungshinweisen zu EVENTIM.Access.
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Der Vertragspartner lädt die EVENTIM.Access Scan-App über die
jeweiligen App Stores und übernimmt dessen Installation.
Rechtzeitig vor dem vorgesehenen Download hat der Vertragspartner
die technischen und sonstigen die für die Betriebsbereitschaft der
EVENTIM.Access Scan-App erforderlichen Voraussetzungen
herbeizuführen. EVENTIM ist nicht dafür verantwortlich, die
EVENTIM.Access Scan-App im Rahmen der Herbeiführung der
Betriebsbereitschaft mit sonstigen Geräten oder Programmen zu verbinden,
es sei denn, die Parteien treffen im Einzelfall in Textform eine
abweichende Regelung.
Voraussetzung der Nutzung der EVENTIM.Access Scan-App ist darüber hinaus
die Einhaltung der beim Download im jeweiligen App Store zu
akzeptierenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der EVENTIM.Access
Scan-App durch den Vertragspartner als auch die entsprechenden
Endnutzer der EVENTIM.Access Scan-App.
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Zur Vorbereitung der EVENTIM.Access Scan-App für die
Zutrittskontrolle werden dem Vertragspartner in EVENTIM.Light auf
der jeweiligen Event-Detailseite zum Abruf sog. QR Codes
bereitgestellt, über deren Scan die initiale Konfiguration der
Hardware zur Einlasskontrolle durchgeführt wird. Die Weitergabe
dieser QR Codes in Form des bereitgestellten pdf-Dokuments an
Dritte (bspw. Personal zur Durchführung der Einlasskontrollen) erfolgt
auf Verantwortung des Vertragspartners.
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Die EVENTIM.Access Scan-App kann für die Einlasskontrolle von
Veranstaltungen durchgeführt werden, die die folgenden
Voraussetzungen erfüllen:
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Die zu prüfenden Eintrittskarten stammen aus dem seitens
EVENTIM zur Verfügung gestellten Online Shop und/oder dem
EVENTIM-Netzwerk und/oder dem Eigenverkauf.
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Es handelt sich um eine aktuelle Veranstaltung.
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Für eine synchrone Online-Nutzung der EVENTIM.Access Scan-App ist
eine entsprechend performante Online-Verbindung notwendig (mind.
ADSL 10Mbit/1Mbit, WLAN Rauschabstand am Einlasspunkt 30 dB). Bei
der Online-Nutzung "Only Online" synchronisiert sich die
EVENTIM.Access Scan-App auf den mobilen Endgeräten via eines
vordefinierten und eingerichteten WLAN-Zuganges bzw. über das
online Mobilfunknetz regelmäßig mit dem auf dem Server
befindlichen und durch die Online-Verbindung konstant
aktualisierten Datenbestandes für die jeweils aktivierte Veranstaltung.
Der Verkauf muss bei der Online-Nutzung daher nicht gestoppt werden und
ermöglicht somit den Verkauf auch während der Einlassphase.
Bei der Offline-Nutzung "Locally first" muss keine Datenverbindung
während der Einlassphase zur Verfügung stehen. EVENTIM weist
ausdrücklich darauf hin, dass nach der Synchronisierung und ab
Beginn der Einlassphase nur Eintrittskarten gescannt werden können, die
der EVENTIM.Access Scan-App nach Synchronisierung bekannt sind. Danach
produzierte Eintrittskarten und Stornierungen können ohne erneute
Synchronisierung von der EVENTIM.Access Scan-App nicht verifiziert
werden.
Für eine reibungslose App-Nutzung empfiehlt EVENTIM neben der
bereitzustellenden Datenverbindung mindestens zwei Stunden vor
Einlassbeginn die Durchführung einer initialen Synchronisierung zwischen
Servern und der EVENTIM.Access Scan-App sowie die Nutzung anderer Apps
während der Einlassphase zu vermeiden und die Akkus der Endgeräte
rechtzeitig vollständig zu laden.
EVENTIM weist darauf hin, dass die Endgeräte weder im Online- noch im
Offline-Modus direkt untereinander kommunizieren und daher der
Datenaustausch ausschließlich über ein bereitzustellendes WLAN und/oder
online Mobilfunknetz und dessen Infrastrukturkomponenten mit dem
EVENTIM.Access Scan-App Server stattfindet. Sollte dies nicht gegeben
sein, kann dies bei Einsatz mehrerer Endgeräte zur Mehrfachverwendung
von Eintrittskarten auf den verschiedenen Geräten führen.
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Die für die Nutzung der EVENTIM.Access Scan-App erforderlich
Hardware ist vom Vertragspartner auf eigene Kosten und in eigener
Verantwortung bereit zu stellen.
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Für die Bereitstellung der EVENTIM.Access Scan-App werden seitens
EVENTIM keine gesonderten Entgelte erhoben.
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Die Verfügbarkeit des Access Control Servers beträgt i. d. R. 99 %
p. a. Regelmäßige Wartungsarbeiten und außerordentliche
Wartungsarbeiten bleiben für die Berechnung der Verfügbarkeit
außer Betracht. Außerordentliche Wartungsarbeiten sind solche, die
zur Aufrechterhaltung der Funktionalität und/oder Stabilität der
EVENTIM-Systeme notwendig sind und durchgeführt werden können.
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Updates der EVENTIM.Access Scan-App werden über die jeweiligen App
Stores bereitgestellt und sind vom Vertragspartner bzw. Enduser
unverzüglich zu installieren.
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EVENTIM kann Änderungen an der EVENTIM.Access Scan-App vornehmen,
die der Erhaltung oder Verbesserung der Software dienen, es sei
denn, die Durchführung solcher Maßnahmen ist dem Vertragspartner
nicht zumutbar. Seitens des Vertragspartners dürfen keine
Änderungen an der EVENTIM.Access Scan-App vorgenommen werden.
Anbauten bzw. Aufsätze für mobile Endgeräte (z.B.
Objektiv-Aufsätze) werden nicht von der EVENTIM.Access Scan-App
unterstützt.
VII. Veranstaltungsstörungen
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Ausfall, Verlegung, Abbruch, Unterbrechung und/oder jede sonstige
Störung der Durchführung von Veranstaltungen (im weiteren
„Veranstaltungsstörung“ genannt) sind EVENTIM sofort nach
Bekanntwerden zumindest in Textform anzuzeigen; der Verkauf von
Tickets für die betreffende Veranstaltung ist durch den
Vertragspartner unverzüglich zu beenden. Kommt der Vertragspartner
dieser Verpflichtung nicht nach, ist EVENTIM mit einer
Ankündigungsfrist von 24 Stunden berechtigt, den Ticketverkauf zu
beenden. Dieses Beendigungsrecht gilt auch für den Fall, dass
EVENTIM bspw. durch die Medien oder den Veranstaltungsort über
Veranstaltungsstörungen erfährt und der Vertragspartner für einen
Zeitraum von mehr als 24 Stunden nicht erreichbar ist (im weiteren
„Nichterreichbarkeit“).
Für den Fall des Ausfalls, also endgültige Absage oder Verlegung einer
Veranstaltung oder der Nichterreichbarkeit in solchen Fällen erteilt der
Vertragspartner gegenüber EVENTIM und den Vorverkaufsstellen bereits jetzt
den Auftrag zur Rückabwicklung aller betreffenden Tickets im Namen des
Vertragspartners (Stornofreigabe). Hierfür ist erforderlich, dass die
Veranstaltung vom Vertragspartner oder im Fall der Nichterreichbarkeit von
EVENTIM als "abgesagt" bzw., im Fall einer zeitlichen Verlegung, durch
Änderung des Veranstaltungsdatums als verlegt gekennzeichnet wird. Bei der
Rückabwicklung von Elektronischen Tickets wird das entsprechende Ticket
ohne Rückgabe unmittelbar systemseitig entwertet und etwaige Auszahlungen
erfolgen ausschließlich an die Endkunden, die das entsprechende
elektronische Ticket oder die elektronischen Tickets bestellt haben und in
der Ticket-Datenbank gespeichert sind. Gleiches gilt, soweit in
anderweitigen Einzelfällen eine Stornierung erforderlich ist (z.B.
unzustellbare Sendungen, Zahlungsausfälle, Kulanz, Betrugsverdacht).
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Der Vertragspartner erteilt hiermit seine Zustimmung, dass mit
Feststehen des Ausfalls einer Veranstaltung alle bei EVENTIM
vorhandenen Verkaufserlöse zum Zwecke der Rückabwicklung verwendet
werden, unabhängig davon, ob diese Verkaufserlöse zur
entsprechenden Veranstaltung gehören oder zu anderen
Veranstaltungen des Vertragspartners. Soweit zur vollständigen
Rückabwicklung erforderlich wird der Vertragspartner etwaige vorab an
den Vertragspartner ausgekehrte Verkaufserlöse EVENTIM sowie den
Vorverkaufsstellen unverzüglich zur Verfügung stellen.
VIII. Ticketpreis, Entgelte
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Der Basispreis der Tickets wird seitens des Vertragspartners
festgelegt. Die auf Grundlage des Basispreis zu errechnenden
Entgelte ergeben sich aus der Tabelle am Ende dieser
Nutzungsbedingungen bzw. der jeweils geltenden Preisliste. EVENTIM
behält sich Anpassungen der Entgelte vor. Individuelle Leistungen
von EVENTIM werden dem Vertragspartner je nach Anfall separat
berechnet. EVENTIM erstellt dem Vertragspartner in solchen Fällen ein
individuelles Angebot. EVENTIM ist insbesondere beim Ticketverkauf über
die EVENTIM-eigenen Vorverkaufswege berechtigt, von Ticketkäufern
zusätzliche Entgelte zu verlangen.
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Die jeweilige aktuelle Ticketgebühr, die die Vorverkaufsstelle
beim Verkauf des Tickets treuhänderisch vereinnahmt sowie die
Vorverkaufsgebühren bei Verkauf über die EVENTIM-eigenen
Vorverkaufswege, stehen allein EVENTIM zu.
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Alle Entgelte entstehen mit der jeweiligen Buchung der Tickets und
bleiben auch im Falle von Veranstaltungsstörungen und etwaigen
Rückabwicklungen geschuldet, es sei denn EVENTIM hat die
Veranstaltungsstörung allein oder überwiegend zu vertreten.
EVENTIM ist bei Rückabwicklungen zudem berechtigt, ein Stornoentgelt
in Höhe von EUR 1,50 pro Ticket zu verlangen.
IX. Inkasso und Abrechnung
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Die abgelaufenen Veranstaltungen, für die Tickets über den
EVENTIM.Light Online Shop oder die EVENTIM-eigenen Verkaufskanäle
verkauft worden sind, werden von EVENTIM nach Ablauf des
Event-Datums und nachdem der Vertragspartner in EVENTIM.Light die
Veranstaltung auf den Status "abgeschlossen" gesetzt hat,
innerhalb von fünf Werktagen abgerechnet. Die Zahlung an den
Vertragspartner erfolgt nach der Abrechnung und beschränkt sich
auf die von den Ticketkäufern und Vorverkaufsstellen tatsächlich
geleisteten/eingezogenen Zahlungen. EVENTIM erstellt hierüber
ordnungsgemäße Abrechnungen.
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Von den vereinnahmten Erlösen bringt EVENTIM zunächst die ihr
gemäß der jeweils geltenden Preisliste zustehenden Entgelte in
Abzug, der verbleibende Restbetrag wird an den Vertragspartner
weitergeleitet. EVENTIM ist zudem berechtigt, Restbeträge im Sinne
des Satzes 1 mit sonstigen Forderungen gegen den Vertragspartner
zu verrechnen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, etwaig
überbezahlte Beträge (z.B. nach Auszahlung erfolgte
Rückbelastungen über Kreditkarten oder Rücklastschriften u.ä.), an
EVENTIM zurückzuerstatten.
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Die durch den Eigenverkauf vereinnahmten Erlöse liegen dem
Veranstalter selbst vor. Die EVENTIM jeweils zustehenden Entgelte
stellt EVENTIM dem Vertragspartner nach abgelaufener Veranstaltung
und nachdem diese auf den Status „abgeschlossen“ gesetzt wurde in
Rechnung. Diese Entgelte zieht EVENTIM vom Bankkonto des
Vertragspartners ein. Der Vertragspartner erteilt EVENTIM hierzu
ein SEPA-Lastschriftmandat.
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EVENTIM ist berechtigt, Abrechnungen an den Vertragspartner auf
elektronischem Weg zu übermitteln, wozu der Vertragspartner
hiermit seine Zustimmung erteilt und EVENTIM eine für diesen Zweck
bestimmte E-Mail-Adresse zusätzlich in Textform mitteilen kann.
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Der Vertragspartner ist verpflichtet, Einwendungen gegen die von
EVENTIM erteilten Abrechnungen unverzüglich, spätestens jedoch
zwei Wochen nach Rechnungserhalt in Textform gegenüber EVENTIM
geltend zu machen.
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Die Abtretung von Ansprüchen des Vertragspartners gegen EVENTIM
bedarf der vorherigen Zustimmung von EVENTIM in Textform.
X. Werbung
Im Rahmen der Bewerbung seiner Veranstaltungen wird der Vertragspartner auf
allen Werbemitteln (Ankündigungsplakaten, Presseanzeigen, etc.) seiner über
das EVENTIM.Light sowie das EVENTIM-Netz vertriebenen Veranstaltungen die
Anbindung an das EVENTIM-System deutlich unter Beachtung der jeweils
aktuellen Corporate Identity von EVENTIM kenntlich machen, soweit er von
der Möglichkeit Gebrauch macht, seine Veranstaltungen über die
EVENTIM-Vertriebswege zu vertreiben (vgl. III 1.). EVENTIM stellt dem
Vertragspartner die üblichen Druckvorlagen hierfür unter
www.eventim.de/logos und www.eventim.de/plakatguide zum Download bereit.
Der Vertragspartner wird diese Logos soweit zumutbar auf alle Werbemittel
aufbringen. Der Vertragspartner stellt eine rechtlich einwandfreie
Gestaltung der Hinweise und Anzeigen sicher und wird insbesondere alle
wettbewerbsrechtlich erforderlichen Gebührenhinweise für
Mehrwerttelefondienste etc. veranlassen.
XI. Datennutzung
-
Im Hinblick auf die Erhebung und Verwendung personenbezogener
Daten von Nutzern von EVENTIM.Light fungieren der Vertragspartner
und EVENTIM als gemeinsam verantwortliche Stelle im Sinne der
datenschutzrechtlichen Vorschriften. Hiervon ausgenommen sind
personenbezogene Nutzungsdaten (z.B. Cookie-Daten,
Webseitenanalyse), hinsichtlich derer EVENTIM die alleinig
verantwortliche Stelle ist. EVENTIM ist alleiniger Diensteanbieter im
Sinne des Digitale-Dienste-Gesetzes.
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Die Parteien legen hiermit die Zwecke der Erhebung und Verwendung
dieser Daten einvernehmlich wie folgt fest: EVENTIM nutzt die über
den dem Vertragspartner zur Verfügung gestellten
EVENTIM.Light-Onlineshop generierten Kundendaten für die
Bestellabwicklung und die Kommunikation rund um die
Bestellabwicklung, einschließlich Newsletter-Versand, Versand
einer Informations-Email im Vorfeld der Veranstaltung, Versand einer
Email zur Befragung des Kunden bezüglich dessen Bewertung der
Veranstaltung sowie zum Versand einer Informations-Email, wenn
gleiche oder ähnliche Veranstaltungen wie die, für der Nutzer ein
Ticket erworben hat, stattfinden. Der Vertragspartner nutzt die
über EVENTIM.Light generierten Kundendaten für die Durchführung
der Veranstaltung sowie zum Newsletter-Versand und zum Versand
einer Informations-Email, wenn gleiche oder ähnliche
Veranstaltungen wie die, für der Nutzer ein Ticket erworben hat,
stattfinden und über EVENTIM.Light vertrieben werden. Bei der Nutzung
der Daten zum Zweck des Newsletter-Versands und anderer E-Mails mit
Werbecharakter, wie vorstehend gestattet, beschränken sich die Parteien
auf eine Bewerbung eigener ähnlicher Waren oder Dienstleistungen und
beachten die sonstigen Restriktionen gemäß § 7 Abs. 3 UWG, sofern die
Kunden nicht wirksam in eine weitergehende Datenverarbeitung
eingewilligt haben. Einzelheiten der erfolgten Datennutzungen
ergeben sich aus der gemeinsamen Datenschutzinformation, mit der
die Parteien die Nutzer von EVENTIM.Light über den Datenumgang
informieren werden. Sofern eine Partei die über den dem
Vertragspartner zur Verfügung gestellten EVENTIM.Light-Onlineshop
Kundendaten auch über die in der gemeinsamen Datenschutzinformation
genannten Zwecke oder den darin genannten Umfang hinaus erheben oder
verwenden möchte, ist dies nur mit Zustimmung der jeweils anderen Partei
und unter der Voraussetzung zulässig, dass die gemeinsame
Datenschutzinformation zuvor entsprechend angepasst wurde und die
beabsichtigte Datenverwendung datenschutzrechtlich zulässig ist.
Die jeweils andere Vertragspartei wird ihre Zustimmung nur aus
sachlichem Grund verweigern, z.B. wenn sie der begründeten Ansicht
sind, dass die beabsichtigte Datenverwendung gegen geltende
Datenschutzgesetze verstößt.
-
Der Vertragspartner kann die über EVENTIM.Light generierten, von
den Parteien gemeinsam bestimmten Kundendaten über einen Link in
EVENTIM.Light herunterladen. Er darf diese Daten nur herunterladen
und verarbeiten, soweit dies datenschutzrechtlich zulässig und im
Einklang mit diesem Vertrag sowie der gemeinsamen
Datenschutzinformation steht. Verwendet der Vertragspartner
Kundendaten entgegen diesem Vertrag oder der gemeinsamen
Datenschutzinformation und wird EVENTIM in diesem Zusammenhang von
einem Dritten in Anspruch genommen, stellt der Vertragspartner
EVENTIM auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei
(unter Einschluss EVENTIM eventuell entstandener
Rechtsverteidigungskosten).
-
Der Vertragspartner kann im Rahmen der Event-Administration
eigenständig festlegen, ob die Tickets für das jeweilige Event
ausschließlich über EVENTIM.Light oder auch über die in Ziff. III
1. dargestellten Vertriebswege vertrieben werden sollen. Wenn und
soweit der Vertragspartner bei der Administration eines Events
bestimmt, dass Tickets auch über das EVENTIM-Netz und über die
EVENTIM-Ticketshops vertrieben werden sollen, ist EVENTIM im
Hinblick auf die Erhebung und Verwendung der über das EVENTIM-Netz
und insbesondere den Ticketshops generierten Kundendaten allein
verantwortlich. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch gegen
EVENTIM auf Übermittlung solcher Kundendaten.
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Die Parteien stellen die Erfüllung der Informationspflichten nach
Art. 13 und 14 DSGVO gemeinsam sicher, indem sie die gemeinsame
Datenschutzerklärung verwenden und entsprechend den gesetzlichen
Anforderungen den betroffenen Personen bekanntgeben, insbesondere
durch die Einbindung in den Online-Shop. EVENTIM wird als
gemeinsame Anlaufstelle für betroffene Personen fungieren und
Anträge betroffener Personen im Sinne von Kap. III DSGVO
entgegennehmen und bearbeiten, und zwar auch, soweit sich die Anträge
auf Verarbeitungen von Kundendaten durch den Vertragspartner
beziehen; der Vertragspartner wird die hierfür erforderlichen
Informationen unverzüglich EVENTIM zur Verfügung stellen. Sollte
sich eine betroffene Person mit einem solchen Antrag an den
Vertragspartner wenden, ist der Vertragspartner dazu verpflichtet,
das Ersuchen unverzüglich an EVENTIM weiterzuleiten. EVENTIM ist
auch dafür zuständig, betroffenen Personen auf Verlangen die
wesentlichen Inhalte der Regelungen dieses Vertrages zur
gemeinsamen Verantwortlichkeit entsprechend Art. 26 Abs. 2 Satz 2 DSGVO
zur Verfügung zu stellen. Sofern ein Kunde sein Widerspruchsrecht gegen
die Zusendung von Direktwerbung aus Art. 21 DSGVO geltend macht oder er
eine diesbezüglich erteilte Einwilligung widerruft, stellt die jeweilige
Partei sicher, dass dieses Verlangen unverzüglich umgesetzt wird; im
Falle einer Werbeansprache per E-Mail z.B. durch Aufnahme in eine
entsprechende Werbe-Sperrliste.
-
Beide Vertragsparteien haben sich gegenseitig unverzüglich und
vollständig zu informieren, wenn Fehler oder Unregelmäßigkeiten,
sowie Verletzungen von Bestimmungen dieses Vertrags oder des
anwendbaren Datenschutzrechts (einschließlich der DSGVO)
festgestellt werden, soweit sie eine gemeinsam verantwortete
Datenverarbeitung betreffen. Beide Parteien sind verpflichtet,
einen fachkundigen und zuverlässigen Datenschutzbeauftragten nach
Art. 37 DSGVO zu bestellen, sofern und solange die Voraussetzungen
für eine gesetzliche Bestellpflicht vorliegen. Die Parteien haben alle
in ihrem jeweiligen Herrschaftsbereich mit der Datenverarbeitung
beschäftigten Personen schriftlich zur Wahrung der Vertraulichkeit im
Hinblick auf die Kundendaten zu verpflichten. Die Parteien werden die
Verarbeitung der Kundendaten in ihr jeweiliges Verzeichnis der
Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 Abs. 1 DSGVO aufnehmen. Die
Vertragsparteien werden sich im Übrigen bei der Erfüllung der ihnen im
Hinblick auf die Kundendaten obliegenden, datenschutzrechtlichen
Pflichten gegenseitig unterstützen, etwa dem jeweils anderen auf
Verlangen alle notwendigen Informationen über seine Verarbeitungen
und Datenschutzmaßnahmen im Hinblick auf Kundendaten geben.
-
Die Parteien gewährleisten die Sicherheit der generierten
Kundendaten und verpflichten sich, die anwendbaren gesetzlichen
Vorgaben zur Sicherheit der Verarbeitung der Kundendaten zu
beachten. Sie verpflichten sich, in ihrem jeweiligen
Verantwortungsbereich die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen Maßnahmen zu
ergreifen.
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EVENTIM ist für die Prüfung und Erfüllung etwaig bestehender
Meldepflichten gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde nach
Art. 33 DSGVO oder gegenüber Betroffenen nach Art. 34 DSGVO
infolge einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten
i.S.v. Art. 4 Nr. 12 DSGVO („Datensicherheitsverletzung“)
verantwortlich. Eine etwaige Meldung erfolgt für und im Namen
beider Parteien als gemeinsam Verantwortliche. Jede Partei wird
eine etwa von ihr festgestellte Datensicherheitsverletzung
unverzüglich der jeweils anderen Partei anzeigen und bei einer
etwaigen Meldung nach Art. 33, 34 DSGVO sowie einer Aufklärung und
Beseitigung von Datenpannen im Rahmen des Erforderlichen und
Zumutbaren mitwirken, insbesondere sämtliche in diesem Zusammenhang
relevanten Informationen unverzüglich zur Verfügung stellen. Bevor eine
Meldung getätigt wird, stimmen die Parteien das weitere Vorgehen im
gegenseitigen Benehmen miteinander ab.
-
Die Parteien werden der jeweils anderen Partei unverzüglich
anzeigen, wenn sich eine Datenschutzaufsichtsbehörde im
Zusammenhang mit diesem Vertrag, der Zusammenarbeit oder der
Datenverarbeitung an sie wendet. Die Parteien sind sich darüber
einig, dass Aufforderungen zuständiger
Datenschutzaufsichtsbehörden grundsätzlich Folge zu leisten ist,
insbesondere sind etwaig angeforderte Informationen zu überlassen und
Möglichkeiten zur Prüfung (auch vor Ort) einzuräumen. Die Parteien
gewähren zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden in diesem Rahmen die
erforderlichen Zugangs-, Auskunfts- und Einsichtsrechte. Soweit wie
möglich, werden sich die Parteien abstimmen, bevor etwaigen Anfragen von
zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden Folge geleistet wird bzw.
Informationen im Zusammenhang mit diesem Vertrag, der
Zusammenarbeit oder der Datenverarbeitung an zuständige
Datenschutzaufsichtsbehörden herausgegeben werden.
XII. Haftung und Freistellung
-
EVENTIM haftet nicht für Störungen oder Schäden gleich welcher
Art, die durch Umstände außerhalb ihres Einflussbereiches
verursacht werden, die sie auch bei Anwendung kaufmännischer
Sorgfalt nicht vorhersehen und vermeiden konnte, wie
beispielsweise Stromausfall, Leitungsstörungen, Streik etc. Dieser
Ausschluss gilt nicht, wenn EVENTIM vorsätzlich oder grob
fahrlässig handelt.
-
EVENTIM haftet nicht für von externen Vorverkaufsstellen
Vorverkaufsstellen und/oder Dienstleistern iSv Abschnitt III. Ziffer 5 zu
vertretende Schäden und übernimmt keine Verantwortung für die
Abwicklung etwaiger Rechtsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner
und dessen Beauftragten einerseits sowie externen
Vorverkaufsstellen andererseits. Dieser Ausschluss gilt nicht,
wenn EVENTIM vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt.
-
Eine etwaige Haftung von EVENTIM gegenüber dem Vertragspartner für
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für Schäden
an Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem
Produkthaftungsgesetz wird durch diese Nutzungsbedingungen nicht
eingeschränkt.
-
EVENTIM haftet im Übrigen nicht für Schäden, die von ihr durch
einfache Fahrlässigkeit verursacht werden. Dieser Ausschluss gilt
nicht, wenn EVENTIM durch einfache Fahrlässigkeit Leben, Körper
oder Gesundheit oder wesentliche Vertragspflichten (sog.
Kardinalpflichten) verletzt. Bei einer Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten, die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht,
haftet EVENTIM beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren,
vertragstypischen Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind
alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrages erst ermöglicht.
-
Soweit die Haftung von EVENTIM ausgeschlossen oder beschränkt ist,
gilt dies auch für die Haftung von EVENTIM für ihre gesetzlichen
Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sowie für deren
persönliche Haftung.
-
Ansprüche des Vertragspartners gegen EVENTIM verjähren binnen
eines Jahres ab Kenntnis des Vertragspartners von dem jeweiligen
Anspruch, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder beruhen auf einer
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
-
Zwischen EVENTIM und Ticketkäufern bestehen keine vertraglichen
Beziehungen hinsichtlich der Durchführung der Veranstaltungen. Der
Vertragspartner sichert zu, bei der Veranstaltungsdurchführung
sowie auch sonst alle anwendbaren Gesetze zu beachten und
insbesondere nur Produkte oder Dienstleistungen anzubieten, die
geltendem EU-Recht entsprechen. Der Vertragspartner stellt EVENTIM
von allen Ansprüchen frei, die von Ticketkäufern oder anderen
Dritten wegen Veranstaltungsstörungen im Zusammenhang mit einer
Veranstaltung des Vertragspartners oder wegen Verstößen gegen die
obenstehende Zusicherung gegen EVENTIM geltend gemacht werden.
XIII. Geheimhaltung
1. Vertrauliche Informationen sind alle Informationen, die durch
EVENTIM als solche gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus
ihrer Natur und/oder den Umständen ihrer Preisgabe ergibt und umfassen
insbesondere, jedoch nicht ausschließlich Geschäfts- und
Betriebsgeheimnisse, Informationen über das EVENTIM-Netz und das
EVENTIM-System, Entgelte und Preisbestimmungen sowie sonstige
Vereinbarungen zwischen dem Vertragspartner und EVENTIM.
2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Vertrauliche Informationen von
EVENTIM nur für die Durchführung dieses Vertrags zu verwenden und ohne
ausdrückliche Zustimmung von EVENTIM nicht an Dritte weiterzugeben. Die
Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Vertrauliche Informationen,
die (i) allgemein bekannt sind oder werden (ii) dem Vertragspartner von
Dritten ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung überlassen
werden (iii) vom Vertragspartner nachweislich und ohne Rückgriff auf
Vertrauliche Informationen selbst entwickelt worden sind oder (iv) dem
Verpflichteten bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung
rechtmäßig bekannt waren oder (v) aufgrund einer bindenden behördlichen
oder richterlichen Anordnung oder zwingender rechtlicher Vorschriften offen
zu legen sind, vorausgesetzt dass EVENTIM, soweit rechtlich möglich,
rechtzeitig vorher über die Offenlegung in Schriftform informiert wurde.
3. Die Vertraulichkeitsverpflichtung endet drei (3) Jahre nach
Beendigung des Vertrags oder nach letztmaliger Bereitstellung Vertraulicher
Informationen durch EVENTIM, je nachdem, welches Ereignis später eintritt.
XIV. Vertragsgeltung, Laufzeit und Kündigung
-
Dieser Vertrag kann von jeder Partei mit einer Frist von vier
Wochen zum jeweiligen Monatsende zumindest in Textform gekündigt
werden. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Zugang bei
der jeweils anderen Partei maßgebend.
-
Beide Parteien sind zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung
aus wichtigen Gründen berechtigt. Besteht der wichtige Grund in
einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten der anderen
Partei, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur
Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig.
Im Fall der fristlosen Kündigung durch EVENTIM ist EVENTIM
berechtigt, den Vertragspartner auf dessen Kosten inaktiv zu
schalten und seine Veranstaltungen für den Verkauf über
EVENTIM.Light und das EVENTIM-System sofort zu sperren.
-
Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass für Verträge mit
Dienstleistern iSv Abschnitt III. Ziffer 5 ggf. abweichende Bedingungen
und Fristen für die Vertragsbeendigung gelten können und daher insbesondere
die gleichzeitige Beendigung dieses Vertrags und etwaiger Verträge mit
Dienstleistern nicht gewährleistet werden kann.
XV. Abwicklung bei Vertragsende
-
Soweit bei Vertragsende der Vorverkauf für eine Veranstaltung noch
nicht begonnen hat, ist EVENTIM berechtigt, den Vorverkauf über
die in diesem Vertrag geregelten Vertriebswege abzulehnen.
-
Soweit der Vorverkauf zu dem gemäß Ziffer 1 maßgeblichen Zeitpunkt
bereits begonnen hatte, ist EVENTIM berechtigt, den Vorverkauf mit
sofortiger Wirkung abzubrechen.
XVI.Schlussbestimmungen
-
EVENTIM ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für
die zukünftige gesamte Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner
nach einer entsprechenden Mitteilung zu ändern. Die Änderung gilt
als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb eines
Monats nach Bekanntgabe der Änderung seinen Widerspruch zumindest
in Textform abgesandt hat. Auf diese Folge wird EVENTIM den
Vertragspartner bei der Bekanntgabe der Änderung besonders
hinweisen.
-
Eine Aufrechnung des Vertragspartners gegen Forderungen von
EVENTIM ist nur zulässig mit rechtskräftig festgestellten oder
anerkannten Forderungen. Entsprechendes gilt für die Ausübung von
Zurückbehaltungsrechten.
-
EVENTIM ist berechtigt, den Vertrag mit sämtlichen Rechten und
Pflichten auf eine andere Gesellschaft, insbesondere eine
Betriebsgesellschaft, zu übertragen. Diese andere Gesellschaft
muss zu einer ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen
Pflichten über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg in der Lage
sein. Der Vertragspartner stimmt einer Übertragung hiermit zu. Das
gleiche Recht gilt für den Vertragspartner und EVENTIM stimmt der
Übertragung hiermit vorbehaltlich einer Einzelprüfung insbesondere
der Bonität des übernehmenden Vertragspartners zu, sofern die
nachfolgenden Voraussetzungen vorliegen:
-
Der Vertragspartner hat die Übertragungsabsicht und den
übernehmenden Vertragspartner mit Adressangabe und ggf. Firma
sowie, im Falle von juristischen Personen die
vertretungsberechtigte natürlichen Person, zumindest in
Textform mitzuteilen.
-
Der übernehmende Vertragspartner hat gegenüber EVENTIM in
Textform und unter Nennung des Übernahmezeitpunkts zu
erklären, dass er den bestehenden Vertrag inklusive aller
Rechte und Pflichten übernimmt.
Jegliche Vertragsübernahme ist vollumfänglich, d.h. EVENTIM und der neue
Vertragspartner haften einander für Rechte und Pflichten aus dem Vertrag
unabhängig von deren Entstehungszeitpunkt, insbesondere ist EVENTIM
berechtigt, mit befreiender Wirkung an den neuen Vertragspartner zu
leisten. Der übertragende Vertragspartner haftet für vor der Übertragung
entstandene Verbindlichkeiten bis zu deren Erfüllung auch nach der
Übertragung neben dem übernehmenden Vertragspartner.
-
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen
des Vertrages bedürfen mindestens der Textform. Dies gilt auch für
eine Änderung des Textformerfordernisses selbst.
-
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise
unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit des Vertrages im
Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung soll dann durch
eine Regelung ersetzt werden, die der wirtschaftlichen Zielsetzung
der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt; ist dies nicht
möglich, gilt das Gesetz.
-
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland
unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und kollisionsrechtlicher
Bestimmungen. Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und
Zahlung ist Hamburg.
-
Ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für alle
sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar
ergebenen Streitigkeiten ist Hamburg.
Gebührenübersicht für VA mit erster Veröffentlichung ab 15.01.2022
Ticketbezogene Gebühren des Kartenkäufers (bei Nutzung des EVENTIM.Light Online Shops und/oder dem Eigenverkauf)
|
Standardpreis
Ticketgebühr für Events mit erster Veröffentlichung ab dem
11.09.2019 mit einem Basispreis bis 6,99€
(pro gebuchtem Ticket)
|
3,5%* vom Basispreis + 0,49* €
(* inkl. USt.)
|
|
Standardpreis
Ticketgebühr für Events mit erster Veröffentlichung ab dem
11.09.2019 mit einem Basispreis ab 7,00 €
(pro gebuchtem Ticket)
|
3,5%* vom Basispreis + 0,99* €
(* inkl. USt.)
|
Optional: Zusätzliche Gebühr des Kartenkäufers bei Nutzung EVENTIM.Netzwerk
|
Vorverkaufsgebühr über das EVENTIM.Netzwerk
(pro gebuchtem Ticket)
|
10%* vom Basispreis
(* inkl. USt.)
|
|
Online-Buchungsgebühr
(pro gebuchtem Ticket)
|
abhängig vom Basispreis 0,00 € bis 2,50 € (inkl. USt.)
|
|
Online-Service- und Versandgebühren
(pro Bestellung)
|
abhängig von der Versandart bis zu 5,90 € (inkl. USt.) für
Standardversand in Deutschland (bei Auslandszustellung oder
Expressversand fallen ggf. höhere Versandkosten an).
|
Gebührenübersicht für VA mit erster Veröffentlichung ab 11.09.2019
Ticketbezogene Gebühren des Kartenkäufers (bei Nutzung des EVENTIM.Light Online Shops und/oder dem Eigenverkauf)
|
Standardpreis
Ticketgebühr für Events mit erster Veröffentlichung ab dem
11.09.2019 mit einem Basispreis bis 6,99€
(pro gebuchtem Ticket)
|
3,5%* vom Basispreis + 0,49* €
(* inkl. USt.)
|
|
Standardpreis
Ticketgebühr für Events mit erster Veröffentlichung ab dem
11.09.2019 mit einem Basispreis ab 7,00 €
(pro gebuchtem Ticket)
|
3,5%* vom Basispreis + 0,99* €
(* inkl. USt.)
|
Optional: Zusätzliche Gebühr des Kartenkäufers bei Nutzung EVENTIM.Netzwerk
|
Vorverkaufsgebühr über das EVENTIM.Netzwerk
(pro gebuchtem Ticket)
|
10%* vom Basispreis
(* inkl. USt.)
|
|
Online-Buchungsgebühr
(pro gebuchtem Ticket)
|
abhängig vom Basispreis 0,00 € bis 2,00 € (inkl. USt.)
|
|
Online-Service- und Versandgebühren
(pro Bestellung)
|
abhängig von der Versandart bis zu 5,90 € (inkl. USt.) für
Standardversand in Deutschland (bei Auslandszustellung oder
Expressversand fallen ggf. höhere Versandkosten an).
|
Gebührenübersicht ab 01.10.2018
Ticketbezogene Gebühren des Kartenkäufers
|
Standardpreis
Ticketgebühr für Events mit erster Veröffentlichung ab dem
01.11.2018
(pro gebuchtem Ticket)
|
3,5%* vom Basispreis + 0,99 €
(* inkl. USt.)
|
Optional: Zusätzliche Gebühr des Kartenkäufers bei Nutzung EVENTIM.Netzwerk
|
Vorverkaufsgebühr über das EVENTIM.Netzwerk
(pro gebuchtem Ticket)
|
10%* vom Basispreis
(* inkl. USt.)
|
|
Online-Buchungsgebühr
(pro gebuchtem Ticket)
|
abhängig vom Basispreis 0,00 € bis 2,00 € (inkl. USt.)
|
|
Online-Service- und Versandgebühren
(pro Bestellung)
|
abhängig von der Versandart bis zu 5,90 € (inkl. USt.) für
Standardversand in Deutschland (bei Auslandszustellung oder
Expressversand fallen ggf. höhere Versandkosten an).
|
Gebührenübersicht bis zum 30.09.2018
Ticketbezogene Gebühren des Kartenkäufers
|
Standardpreis
Ticketgebühr für Events mit erster Veröffentlichung ab dem
01.01.2016
(pro gebuchtem Ticket)
|
5%* vom Basispreis
(* inkl. USt.)
|
Service- und Versandgebühren des Kartenkäufers im Veranstalter-Online Shop
|
Online-Servicegebühr
(pro Bestellung)
|
1,00 € (inkl. USt.)
|
Optional: Zusätzliche Gebühr des Kartenkäufers bei Nutzung EVENTIM.Netzwerk
|
Vorverkaufsgebühr über das EVENTIM.Netzwerk
(pro gebuchtem Ticket)
|
10%* vom Basispreis
(* inkl. USt.)
|
|
Online-Buchungsgebühr
(pro gebuchtem Ticket)
|
abhängig vom Basispreis 0,00 € bis 2,00 € (inkl. USt.)
|
|
Online-Service- und Versandgebühren
(pro Bestellung)
|
abhängig von der Versandart bis zu 5,90 € (inkl. USt.) für
Standardversand in Deutschland (bei Auslandszustellung oder
Expressversand fallen ggf. höhere Versandkosten an).
|
Stand: 15.09.2025