Nutzungsbedingungen "EVENTIM.Light" der CTS EVENTIM AG & Co. KGaA (im Folgenden "EVENTIM")

Das Produkt EVENTIM.Light richtet sich an Veranstalter (im Folgenden "Vertragspartner"), denen durch eine vereinfachte Benutzerführung und einen reduzierten Funktionsumfang die Möglichkeit eröffnet wird, Veranstaltungen ohne gesonderte Produktschulung auf einfache Weise über ein Web-Interface zu verwalten und Tickets an Endkunden zu vertreiben, u.a. über den ihnen seitens EVENTIM bereitgestellten Online-Shop.

I. Registrierung, Vertragsschluss

  1. Die Registrierung für EVENTIM.Light erfolgt über das entsprechende Online-Formular. Der Vertragspartner hat die im Rahmen der Registrierung erforderlichen Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Mit der Akzeptanz dieser Nutzungsbedingungen im Rahmen der Registrierung gibt der Vertragspartner gegenüber EVENTIM ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Nutzung von EVENTIM.Light (im Folgenden gemeinsam mit etwaigen Zusatzvereinbarungen auch „Vertrag“ genannt) ab.
  2. Nach der Registrierung besteht zunächst die Möglichkeit, die Funktionalitäten von EVENTIM.Light zu testen. Zu diesem Zwecke kann der Vertragspartner eigene Veranstaltungen anlegen und administrieren, jedoch bis zum Vertragsschluss noch nicht für den Verkauf freigeben.
  3. Der Vertragsschluss erfolgt durch Bestätigung von EVENTIM per E-Mail. Es steht EVENTIM frei, das Vertragsangebot anzunehmen oder abzulehnen. Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass EVENTIM vor Annahme des Angebots eine Bonitäts- und/oder Schufa-Auskunft einholen wird.
  4. Nach Vertragsschluss gemäß I. 3. ist der Vertragspartner berechtigt, den vollen Funktionsumfang von EVENTIM.Light zu nutzen. Im Falle der Ablehnung des Angebots ist EVENTIM berechtigt, die Registrierungsdaten des Vertragspartners zu löschen.
  5. Ein Vertragsschluss erfolgt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Der Vertragspartner bestätigt durch die Akzeptanz dieser Nutzungsbedingungen seine Unternehmereigenschaft.

II. Nutzung von EVENTIM.Light

  1. Sofern EVENTIM dem Vertragspartner die Möglichkeit einräumt, mehrere Zugänge zu EVENTIM.Light (User) gleichzeitig zu nutzen, so haben diese User jeweils die gleichen vollumfänglichen Rechte. Jegliche Nutzung von EVENTIM.Light über berechtigte User sowie dabei erfolgte Eingaben und abgegebene Erklärungen sind als solche des Vertragspartners anzusehen. Der Vertragspartner hat daher sicherzustellen, dass alle Zugänge nur durch ihn selbst oder von ihm hinreichend berechtigte Dritte (z.B. Mitarbeiter) genutzt werden.
  2. Der Vertragspartner ist zudem verpflichtet, den üblichen Sicherheitsanforderungen genügende Zugangsdaten und Passwörter zu wählen und diese keinen unberechtigten Dritten zu überlassen. Der Vertragspartner wird EVENTIM bei Kenntnis oder Verdacht eines Missbrauchs von Zugangsdaten oder Passwörtern unverzüglich unterrichten. EVENTIM ist in diesem Fall berechtigt, alle Zugänge zu EVENTIM.Light so lange zu sperren, bis die Umstände aufgeklärt sind und der Missbrauch abgestellt ist. Der Vertragspartner haftet für einen von ihm zu vertretenden Missbrauch des Zugangs zu EVENTIM.Light.
  3. Der Vertragspartner hat die technischen Voraussetzungen für den Zugang zu EVENTIM.Light zu schaffen und aufrechtzuerhalten, insbesondere hinsichtlich der eingesetzten Hardware und Betriebssystemsoftware, der Verbindung zum Internet und der aktuellen Browsersoftware. Der Vertragspartner ist darüber hinaus verpflichtet, die zur Sicherung seiner Systeme gebotenen Vorkehrungen zu treffen, insbesondere die gängigen Sicherheitseinstellungen des Browsers zu nutzen und aktuelle Schutzmechanismen zur Abwehr von Schadsoftware einzusetzen.

III. Leistungen von EVENTIM

  1. EVENTIM ermöglicht dem Vertragspartner den Verkauf von Eintrittskarten (im Folgenden auch „Tickets“ genannt) für seine eigenen Veranstaltungen mittels des EVENTIM.Light Online Shops und optional ergänzend über die EVENTIM-eigenen Vertriebskanäle (Ticket-Hotline, Online-Shops wie eventim.de) sowie zahlreiche an das EVENTIM-Netz angeschlossene Vorverkaufsstellen im gesamten Bundesgebiet sowie im europäischen Ausland. Die Freischaltung der zum Verkauf berechtigten Vorverkaufsstellen liegt im Ermessen von EVENTIM.
    Es ist dem Vertragspartner nicht gestattet, ohne Abschluss einer entsprechenden Zusatzvereinbarung mit EVENTIM für andere Vertragspartner Veranstaltungen in EVENTIM.Light einzupflegen und abzuwickeln.
  2. EVENTIM bietet ausgewählten Vertragspartnern zudem die Möglichkeit einer Webapplikation zum selbständigen Verkauf von Tickets bspw. in einer eigenen Vorverkaufsstelle oder aber als Abendkasse am Tag der Veranstaltung (im Folgenden „Eigenverkauf“). Die Freischaltung des Eigenverkaufs erfolgt nach freiem Ermessen von EVENTIM und EVENTIM behält sich vor, die Freischaltung jederzeit zu widerrufen.
  3. EVENTIM räumt dem Vertragspartner für die Laufzeit dieses Vertrags ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an EVENTIM.Light ein. EVENTIM behält sich Änderungen zur Anpassung des EVENTIM.Light an den Stand der Technik, Änderungen zur Optimierung, insbesondere zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit, sowie Änderungen an Inhalten vor. EVENTIM wird den Vertragspartner über wesentliche Änderungen unterrichten.
  4. Die durchschnittliche Verfügbarkeit von EVENTIM.Light beträgt 96% p.a., wobei Wartungs- und Installationsarbeiten von der Berechnung der Verfügbarkeit ausgenommen sind. Übertragungsprobleme, die auf Störungen Dritter zurückzuführen sind, auf die EVENTIM keinen Einfluss hat, bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht.
  5. EVENTIM ermöglicht dem Vertragspartner innerhalb seines passwortgeschützten Zugangsbereichs, etwa durch die Auswahl von Checkboxen die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter (im Folgenden „Dienstleister“), z.B. für Veranstaltungsmarketing o.ä. Sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, handelt es sich dabei nicht um Leistungen von EVENTIM, sondern des jeweiligen Dienstleisters (vermittelt von EVENTIM) und es kommt ausschließlich eine Rechtsbeziehung zwischen dem Vertragspartner und dem Dienstleister zustande. Es gelten für diese Rechtsbeziehung ggf. gesonderte Geschäftsbedingungen, auf die beim Vertragsschluss (z.B. durch Verlinkung) hingewiesen wird.

IV. Mitwirkung des Vertragspartners

  1. Der Vertragspartner verpflichtet sich, Tickets für den Besuch der von ihm organisierten Veranstaltungen über EVENTIM.Light und - soweit er diese Vertriebswege zusätzlich wählt - über die EVENTIM-eigenen Vertriebskanäle sowie die an das EVENTIM-Netz angeschlossenen Vorverkaufsstellen zu vertreiben sowie den von EVENTIM zur Verfügung gestellten EVENTIM.Light-Onlineshop auf seiner Website einzubinden und zum Online-Ticketverkauf zu nutzen. Die maximale Veranstaltungsgröße pro Veranstaltung liegt bei 1.900 Tickets. Der Verkauf von Gutscheinen, Merchandise-Produkten, Tickets für von Dritten organisierte Veranstaltungen ist nicht gestattet.
  2. Die Erfassung der notwendigen Daten für den Ticketvertrieb mittels EVENTIM.Light erfolgt durch den Vertragspartner selbst. EVENTIM unterstützt den Vertragspartner hierbei durch entsprechenden Anwendungssupport (E-Mail, erreichbar zu den üblichen Geschäftszeiten von EVENTIM). Der Vertragspartner trägt die Verantwortung für sämtliche von ihm in EVENTIM.Light gemachten Eingaben, insbesondere auch für Veranstaltungstitel, Bildmaterial und Werbetexte. Er hält EVENTIM vollständig von eventuellen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund seiner Systemeingaben geltend gemacht werden (unter Einschluss EVENTIM eventuell entstandener Rechtsverteidigungskosten).
  3. Der Vertragspartner stellt sicher, dass über EVENTIM.Light ausschließlich solche Veranstaltungen erfasst und vertrieben werden, die die in vorstehender Ziff. 1 benannten Voraussetzungen erfüllen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, wird EVENTIM die Konditionen gemäß der jeweils gültigen Preisliste (die EVENTIM dem Vertragspartner auf Anfrage zur Verfügung stellt) berechnen; das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach XIV. 2 bleibt hiervon unberührt.
  4. Der Vertragspartner hat die Möglichkeit, Logos und anderweitiges Bildmaterial (bspw. Künstler, Gruppen, Schauspieler, nachfolgend gemeinsam „Bildmaterial" genannt) u.a. zur Bewerbung seiner Veranstaltung im EVENTIM.Light Online Shop und/oder über die EVENTIM-eigenen Vertriebskanäle und/oder für ticketdirect (siehe Abschnitt V.) bereitzustellen. Der Vertragspartner räumt EVENTIM das zeitlich unbeschränkte Recht ein, dieses Bildmaterial unentgeltlich für die Bewerbung des Ticketvorverkaufs auf allen Kommunikationskanälen zu verwenden, bspw. in Booklets, auf Plakaten, Anzeigen und anderen Werbeträgern sowie im Internet (bspw. eventim.de) inkl. Sozialen Medien wie z.B. Facebook, und Vertriebspartnern von EVENTIM (bspw. Vorverkaufsstellen, Partnershops) entsprechende Rechte einzuräumen. Dem Vertragspartner ist bekannt und er akzeptiert, dass bei der Verfügbarkeit von Bildmaterial bzw. sonstigen geschützten Inhalten im Internet und insbesondere in Sozialen Medien eine Weiterverbreitung durch Dritte erfolgen kann, z.B. durch das Kopieren oder Teilen von Inhalten. EVENTIM hat auf diese Weiterverbreitung in der Regel keinerlei Einfluss und übernimmt keinerlei Haftung für deren Art, Umfang und/oder Rechtskonformität. Die Rechtseinräumung beinhaltet auch das Recht zu einer etwaigen Bearbeitung des Bildmaterials, um es für die jeweilige Verwendungsform anzupassen (bspw. Zuschneiden, Bearbeitung und Darstellung als Quer- oder Hochformat, Beschränkung auf einen Bildausschnitt, etc.). Der Vertragspartner garantiert, dass das Bildmaterial rechtskonform gestaltet ist (inkl. Angabe des Urhebers), und dass er zur Einräumung der vorbezeichneten Rechte befugt ist, und hält EVENTIM vollständig von eventuellen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Nutzung des Bildmaterials gegen EVENTIM und/oder Vertriebspartner von EVENTIM geltend gemacht werden (unter Einschluss der diesen Parteien eventuell entstandener Rechtsverteidigungskosten); etwaige weitere Ansprüche von EVENTIM und/oder Vertriebspartnern von EVENTIM bleiben hiervon unberührt. EVENTIM ist berechtigt, das Bildmaterial des Vertragspartners zu entfernen, soweit Dritte durch diese Verwendung die Verletzung ihrer Rechte nachvollziehbar behaupten oder anderweitige wichtige Gründe vorliegen.
  5. Der Vertragspartner stellt EVENTIM für den Betrieb des EVENTIM.Light Online Shops die für ein Impressum im Sinne des § 5 Digitale-Dienste-Gesetz erforderlichen Daten zur Verfügung und garantiert, dass diese richtig und vollständig sind.

V. Ticketdirect und Mobile Ticket, EVENTIM-Ticketmaterial

  1. Über den EVENTIM.Light Online Shop verkaufte Tickets werden dem Käufer ausschließlich als sog. ticketdirect und/oder Mobile Tickets (im Folgenden gemeinsam auch „Elektronische Tickets“ genannt) zur Verfügung gestellt. Dabei erhält der Ticketkäufer nach Annahme etwaiger Nutzungsbedingungen ein Elektronisches Ticket entweder auf sein mobiles Endgerät (MobileTicket, mit QR-Code) oder als PDF-Datei zum Selbstausdrucken (ticketdirect). Es erfolgt kein zusätzlicher Postversand. Das ticketdirect ist u.a. mit Vor- und Zunamen des Käufers (bei allen Tickets eines Auftrags identisch) versehen. Eine Personalisierung der ticketdirect ist damit nicht verbunden.
  2. Für ticketdirect und Mobile Ticket sind derzeit die Bezahlung per Kreditkarte, PayPal, Apple Pay, Google Pay oder Klarna vorgesehen. EVENTIM behält sich vor, zukünftig weitere Zahlarten anzubieten und/oder Zahlarten einzustellen.
  3. Der Vertragspartner ermächtigt EVENTIM, Elektronische Tickets in seinem Namen und auf seine Rechnung für seine Veranstaltungen auszustellen und zu verkaufen und akzeptiert Elektronische Tickets als Einlassberechtigungen.
  4. Der Vertragspartner ist frei in seiner Entscheidung, ob und in welcher Form er Einlasskontrollen am Veranstaltungsort hinsichtlich Elektronischer Tickets durchführt. EVENTIM treffen, soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, insoweit keine Pflichten. EVENTIM empfiehlt dem Vertragspartner ausdrücklich, Elektronische Tickets am Veranstaltungsort von einem geeigneten Barcode-Leser zu überprüfen, identifizieren und systemseitig entwerten zu lassen, um einen etwaigen Missbrauch, beispielsweise bei ticketdirect durch Vorlage eines Mehrfachausdrucks oder einer Kopie, zu unterbinden. Die Kosten der Durchführung geeigneter Zutrittskontrollmaßnahmen trägt der Vertragspartner.

5. Soweit der Verkauf der Tickets über die von EVENTIM betriebenen Webshops (bspw. eventim.de) einschließlich der entsprechenden Partnershops und über an das EVENTIM-Netz angeschlossene Vorverkaufsstellen erfolgt, wird neben Elektronischen Tickets auch der Versand von ausgedruckten Tickets angeboten. Es wird dabei das jeweils von EVENTIM bereitgestellte Ticketmaterial verwendet. Für solche Tickets erteilt der Vertragspartner EVENTIM in begründeten Fällen des von EVENTIM und vom Ticketkäufer unverschuldeten Verlusts sowie bei Beschädigung oder Vernichtung von Tickets das Recht zum Druck von Ersatztickets. Das Ersatzticket kann auch als Elektronisches Ticket bereitgestellt werden.

VI. EVENTIM.Access Scan-App

  1. EVENTIM.Access Scan-App ist eine Software-Zutrittskontrolllösung für mittels des EVENTIM-Systems generierte Eintrittskarten. Sie ist für den mobilen Einsatz im In- und Outdoor-Bereich bei Events bzw. Veranstaltungsstätten geeignet. Eine Prüfung von Eintrittskarten aus Fremdsystemen ist nicht möglich.
  2. Das vom Vertragspartner eingesetzte Mobilgerät muss mindestens über eine funktions- und einsatzfähige Autofocus-Kamera und Blitz-LED verfügen. Die weiteren Anforderungen für das vom Vertragspartner eingesetzte Mobilgerät und dessen Betriebssystem ergeben sich aus der Benutzerdokumentation bzw. vergleichbaren, von EVENTIM bereitgestellten Nutzungshinweisen zu EVENTIM.Access.
  3. Der Vertragspartner lädt die EVENTIM.Access Scan-App über die jeweiligen App Stores und übernimmt dessen Installation. Rechtzeitig vor dem vorgesehenen Download hat der Vertragspartner die technischen und sonstigen die für die Betriebsbereitschaft der EVENTIM.Access Scan-App erforderlichen Voraussetzungen herbeizuführen. EVENTIM ist nicht dafür verantwortlich, die EVENTIM.Access Scan-App im Rahmen der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft mit sonstigen Geräten oder Programmen zu verbinden, es sei denn, die Parteien treffen im Einzelfall in Textform eine abweichende Regelung.
    Voraussetzung der Nutzung der EVENTIM.Access Scan-App ist darüber hinaus die Einhaltung der beim Download im jeweiligen App Store zu akzeptierenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der EVENTIM.Access Scan-App durch den Vertragspartner als auch die entsprechenden Endnutzer der EVENTIM.Access Scan-App.
  4. Zur Vorbereitung der EVENTIM.Access Scan-App für die Zutrittskontrolle werden dem Vertragspartner in EVENTIM.Light auf der jeweiligen Event-Detailseite zum Abruf sog. QR Codes bereitgestellt, über deren Scan die initiale Konfiguration der Hardware zur Einlasskontrolle durchgeführt wird. Die Weitergabe dieser QR Codes in Form des bereitgestellten pdf-Dokuments an Dritte (bspw. Personal zur Durchführung der Einlasskontrollen) erfolgt auf Verantwortung des Vertragspartners.
  5. Die EVENTIM.Access Scan-App kann für die Einlasskontrolle von Veranstaltungen durchgeführt werden, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
  6. Für eine synchrone Online-Nutzung der EVENTIM.Access Scan-App ist eine entsprechend performante Online-Verbindung notwendig (mind. ADSL 10Mbit/1Mbit, WLAN Rauschabstand am Einlasspunkt 30 dB). Bei der Online-Nutzung "Only Online" synchronisiert sich die EVENTIM.Access Scan-App auf den mobilen Endgeräten via eines vordefinierten und eingerichteten WLAN-Zuganges bzw. über das online Mobilfunknetz regelmäßig mit dem auf dem Server befindlichen und durch die Online-Verbindung konstant aktualisierten Datenbestandes für die jeweils aktivierte Veranstaltung. Der Verkauf muss bei der Online-Nutzung daher nicht gestoppt werden und ermöglicht somit den Verkauf auch während der Einlassphase.
    Bei der Offline-Nutzung "Locally first" muss keine Datenverbindung während der Einlassphase zur Verfügung stehen. EVENTIM weist ausdrücklich darauf hin, dass nach der Synchronisierung und ab Beginn der Einlassphase nur Eintrittskarten gescannt werden können, die der EVENTIM.Access Scan-App nach Synchronisierung bekannt sind. Danach produzierte Eintrittskarten und Stornierungen können ohne erneute Synchronisierung von der EVENTIM.Access Scan-App nicht verifiziert werden.
    Für eine reibungslose App-Nutzung empfiehlt EVENTIM neben der bereitzustellenden Datenverbindung mindestens zwei Stunden vor Einlassbeginn die Durchführung einer initialen Synchronisierung zwischen Servern und der EVENTIM.Access Scan-App sowie die Nutzung anderer Apps während der Einlassphase zu vermeiden und die Akkus der Endgeräte rechtzeitig vollständig zu laden.
    EVENTIM weist darauf hin, dass die Endgeräte weder im Online- noch im Offline-Modus direkt untereinander kommunizieren und daher der Datenaustausch ausschließlich über ein bereitzustellendes WLAN und/oder online Mobilfunknetz und dessen Infrastrukturkomponenten mit dem EVENTIM.Access Scan-App Server stattfindet. Sollte dies nicht gegeben sein, kann dies bei Einsatz mehrerer Endgeräte zur Mehrfachverwendung von Eintrittskarten auf den verschiedenen Geräten führen.
  7. Die für die Nutzung der EVENTIM.Access Scan-App erforderlich Hardware ist vom Vertragspartner auf eigene Kosten und in eigener Verantwortung bereit zu stellen.
  8. Für die Bereitstellung der EVENTIM.Access Scan-App werden seitens EVENTIM keine gesonderten Entgelte erhoben.
  9. Die Verfügbarkeit des Access Control Servers beträgt i. d. R. 99 % p. a. Regelmäßige Wartungsarbeiten und außerordentliche Wartungsarbeiten bleiben für die Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht. Außerordentliche Wartungsarbeiten sind solche, die zur Aufrechterhaltung der Funktionalität und/oder Stabilität der EVENTIM-Systeme notwendig sind und durchgeführt werden können.
  10. Updates der EVENTIM.Access Scan-App werden über die jeweiligen App Stores bereitgestellt und sind vom Vertragspartner bzw. Enduser unverzüglich zu installieren.
  11. EVENTIM kann Änderungen an der EVENTIM.Access Scan-App vornehmen, die der Erhaltung oder Verbesserung der Software dienen, es sei denn, die Durchführung solcher Maßnahmen ist dem Vertragspartner nicht zumutbar. Seitens des Vertragspartners dürfen keine Änderungen an der EVENTIM.Access Scan-App vorgenommen werden. Anbauten bzw. Aufsätze für mobile Endgeräte (z.B. Objektiv-Aufsätze) werden nicht von der EVENTIM.Access Scan-App unterstützt.

VII. Veranstaltungsstörungen

  1. Ausfall, Verlegung, Abbruch, Unterbrechung und/oder jede sonstige Störung der Durchführung von Veranstaltungen (im weiteren „Veranstaltungsstörung“ genannt) sind EVENTIM sofort nach Bekanntwerden zumindest in Textform anzuzeigen; der Verkauf von Tickets für die betreffende Veranstaltung ist durch den Vertragspartner unverzüglich zu beenden. Kommt der Vertragspartner dieser Verpflichtung nicht nach, ist EVENTIM mit einer Ankündigungsfrist von 24 Stunden berechtigt, den Ticketverkauf zu beenden. Dieses Beendigungsrecht gilt auch für den Fall, dass EVENTIM bspw. durch die Medien oder den Veranstaltungsort über Veranstaltungsstörungen erfährt und der Vertragspartner für einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden nicht erreichbar ist (im weiteren „Nichterreichbarkeit“).

Für den Fall des Ausfalls, also endgültige Absage oder Verlegung einer Veranstaltung oder der Nichterreichbarkeit in solchen Fällen erteilt der Vertragspartner gegenüber EVENTIM und den Vorverkaufsstellen bereits jetzt den Auftrag zur Rückabwicklung aller betreffenden Tickets im Namen des Vertragspartners (Stornofreigabe). Hierfür ist erforderlich, dass die Veranstaltung vom Vertragspartner oder im Fall der Nichterreichbarkeit von EVENTIM als "abgesagt" bzw., im Fall einer zeitlichen Verlegung, durch Änderung des Veranstaltungsdatums als verlegt gekennzeichnet wird. Bei der Rückabwicklung von Elektronischen Tickets wird das entsprechende Ticket ohne Rückgabe unmittelbar systemseitig entwertet und etwaige Auszahlungen erfolgen ausschließlich an die Endkunden, die das entsprechende elektronische Ticket oder die elektronischen Tickets bestellt haben und in der Ticket-Datenbank gespeichert sind. Gleiches gilt, soweit in anderweitigen Einzelfällen eine Stornierung erforderlich ist (z.B. unzustellbare Sendungen, Zahlungsausfälle, Kulanz, Betrugsverdacht).

  1. Der Vertragspartner erteilt hiermit seine Zustimmung, dass mit Feststehen des Ausfalls einer Veranstaltung alle bei EVENTIM vorhandenen Verkaufserlöse zum Zwecke der Rückabwicklung verwendet werden, unabhängig davon, ob diese Verkaufserlöse zur entsprechenden Veranstaltung gehören oder zu anderen Veranstaltungen des Vertragspartners. Soweit zur vollständigen Rückabwicklung erforderlich wird der Vertragspartner etwaige vorab an den Vertragspartner ausgekehrte Verkaufserlöse EVENTIM sowie den Vorverkaufsstellen unverzüglich zur Verfügung stellen.

VIII. Ticketpreis, Entgelte

  1. Der Basispreis der Tickets wird seitens des Vertragspartners festgelegt. Die auf Grundlage des Basispreis zu errechnenden Entgelte ergeben sich aus der Tabelle am Ende dieser Nutzungsbedingungen bzw. der jeweils geltenden Preisliste. EVENTIM behält sich Anpassungen der Entgelte vor. Individuelle Leistungen von EVENTIM werden dem Vertragspartner je nach Anfall separat berechnet. EVENTIM erstellt dem Vertragspartner in solchen Fällen ein individuelles Angebot. EVENTIM ist insbesondere beim Ticketverkauf über die EVENTIM-eigenen Vorverkaufswege berechtigt, von Ticketkäufern zusätzliche Entgelte zu verlangen.
  2. Die jeweilige aktuelle Ticketgebühr, die die Vorverkaufsstelle beim Verkauf des Tickets treuhänderisch vereinnahmt sowie die Vorverkaufsgebühren bei Verkauf über die EVENTIM-eigenen Vorverkaufswege, stehen allein EVENTIM zu.
  3. Alle Entgelte entstehen mit der jeweiligen Buchung der Tickets und bleiben auch im Falle von Veranstaltungsstörungen und etwaigen Rückabwicklungen geschuldet, es sei denn EVENTIM hat die Veranstaltungsstörung allein oder überwiegend zu vertreten. EVENTIM ist bei Rückabwicklungen zudem berechtigt, ein Stornoentgelt in Höhe von EUR 1,50 pro Ticket zu verlangen.

IX. Inkasso und Abrechnung

  1. Die abgelaufenen Veranstaltungen, für die Tickets über den EVENTIM.Light Online Shop oder die EVENTIM-eigenen Verkaufskanäle verkauft worden sind, werden von EVENTIM nach Ablauf des Event-Datums und nachdem der Vertragspartner in EVENTIM.Light die Veranstaltung auf den Status "abgeschlossen" gesetzt hat, innerhalb von fünf Werktagen abgerechnet. Die Zahlung an den Vertragspartner erfolgt nach der Abrechnung und beschränkt sich auf die von den Ticketkäufern und Vorverkaufsstellen tatsächlich geleisteten/eingezogenen Zahlungen. EVENTIM erstellt hierüber ordnungsgemäße Abrechnungen.
  2. Von den vereinnahmten Erlösen bringt EVENTIM zunächst die ihr gemäß der jeweils geltenden Preisliste zustehenden Entgelte in Abzug, der verbleibende Restbetrag wird an den Vertragspartner weitergeleitet. EVENTIM ist zudem berechtigt, Restbeträge im Sinne des Satzes 1 mit sonstigen Forderungen gegen den Vertragspartner zu verrechnen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, etwaig überbezahlte Beträge (z.B. nach Auszahlung erfolgte Rückbelastungen über Kreditkarten oder Rücklastschriften u.ä.), an EVENTIM zurückzuerstatten.
  3. Die durch den Eigenverkauf vereinnahmten Erlöse liegen dem Veranstalter selbst vor. Die EVENTIM jeweils zustehenden Entgelte stellt EVENTIM dem Vertragspartner nach abgelaufener Veranstaltung und nachdem diese auf den Status „abgeschlossen“ gesetzt wurde in Rechnung. Diese Entgelte zieht EVENTIM vom Bankkonto des Vertragspartners ein. Der Vertragspartner erteilt EVENTIM hierzu ein SEPA-Lastschriftmandat.
  1. EVENTIM ist berechtigt, Abrechnungen an den Vertragspartner auf elektronischem Weg zu übermitteln, wozu der Vertragspartner hiermit seine Zustimmung erteilt und EVENTIM eine für diesen Zweck bestimmte E-Mail-Adresse zusätzlich in Textform mitteilen kann.
  2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Einwendungen gegen die von EVENTIM erteilten Abrechnungen unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Rechnungserhalt in Textform gegenüber EVENTIM geltend zu machen.
  3. Die Abtretung von Ansprüchen des Vertragspartners gegen EVENTIM bedarf der vorherigen Zustimmung von EVENTIM in Textform.

X. Werbung

Im Rahmen der Bewerbung seiner Veranstaltungen wird der Vertragspartner auf allen Werbemitteln (Ankündigungsplakaten, Presseanzeigen, etc.) seiner über das EVENTIM.Light sowie das EVENTIM-Netz vertriebenen Veranstaltungen die Anbindung an das EVENTIM-System deutlich unter Beachtung der jeweils aktuellen Corporate Identity von EVENTIM kenntlich machen, soweit er von der Möglichkeit Gebrauch macht, seine Veranstaltungen über die EVENTIM-Vertriebswege zu vertreiben (vgl. III 1.). EVENTIM stellt dem Vertragspartner die üblichen Druckvorlagen hierfür unter www.eventim.de/logos und www.eventim.de/plakatguide zum Download bereit. Der Vertragspartner wird diese Logos soweit zumutbar auf alle Werbemittel aufbringen. Der Vertragspartner stellt eine rechtlich einwandfreie Gestaltung der Hinweise und Anzeigen sicher und wird insbesondere alle wettbewerbsrechtlich erforderlichen Gebührenhinweise für Mehrwerttelefondienste etc. veranlassen.

XI. Datennutzung

  1. Im Hinblick auf die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten von Nutzern von EVENTIM.Light fungieren der Vertragspartner und EVENTIM als gemeinsam verantwortliche Stelle im Sinne der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Hiervon ausgenommen sind personenbezogene Nutzungsdaten (z.B. Cookie-Daten, Webseitenanalyse), hinsichtlich derer EVENTIM die alleinig verantwortliche Stelle ist. EVENTIM ist alleiniger Diensteanbieter im Sinne des Digitale-Dienste-Gesetzes.
  2. Die Parteien legen hiermit die Zwecke der Erhebung und Verwendung dieser Daten einvernehmlich wie folgt fest: EVENTIM nutzt die über den dem Vertragspartner zur Verfügung gestellten EVENTIM.Light-Onlineshop generierten Kundendaten für die Bestellabwicklung und die Kommunikation rund um die Bestellabwicklung, einschließlich Newsletter-Versand, Versand einer Informations-Email im Vorfeld der Veranstaltung, Versand einer Email zur Befragung des Kunden bezüglich dessen Bewertung der Veranstaltung sowie zum Versand einer Informations-Email, wenn gleiche oder ähnliche Veranstaltungen wie die, für der Nutzer ein Ticket erworben hat, stattfinden. Der Vertragspartner nutzt die über EVENTIM.Light generierten Kundendaten für die Durchführung der Veranstaltung sowie zum Newsletter-Versand und zum Versand einer Informations-Email, wenn gleiche oder ähnliche Veranstaltungen wie die, für der Nutzer ein Ticket erworben hat, stattfinden und über EVENTIM.Light vertrieben werden. Bei der Nutzung der Daten zum Zweck des Newsletter-Versands und anderer E-Mails mit Werbecharakter, wie vorstehend gestattet, beschränken sich die Parteien auf eine Bewerbung eigener ähnlicher Waren oder Dienstleistungen und beachten die sonstigen Restriktionen gemäß § 7 Abs. 3 UWG, sofern die Kunden nicht wirksam in eine weitergehende Datenverarbeitung eingewilligt haben. Einzelheiten der erfolgten Datennutzungen ergeben sich aus der gemeinsamen Datenschutzinformation, mit der die Parteien die Nutzer von EVENTIM.Light über den Datenumgang informieren werden. Sofern eine Partei die über den dem Vertragspartner zur Verfügung gestellten EVENTIM.Light-Onlineshop Kundendaten auch über die in der gemeinsamen Datenschutzinformation genannten Zwecke oder den darin genannten Umfang hinaus erheben oder verwenden möchte, ist dies nur mit Zustimmung der jeweils anderen Partei und unter der Voraussetzung zulässig, dass die gemeinsame Datenschutzinformation zuvor entsprechend angepasst wurde und die beabsichtigte Datenverwendung datenschutzrechtlich zulässig ist. Die jeweils andere Vertragspartei wird ihre Zustimmung nur aus sachlichem Grund verweigern, z.B. wenn sie der begründeten Ansicht sind, dass die beabsichtigte Datenverwendung gegen geltende Datenschutzgesetze verstößt.
  3. Der Vertragspartner kann die über EVENTIM.Light generierten, von den Parteien gemeinsam bestimmten Kundendaten über einen Link in EVENTIM.Light herunterladen. Er darf diese Daten nur herunterladen und verarbeiten, soweit dies datenschutzrechtlich zulässig und im Einklang mit diesem Vertrag sowie der gemeinsamen Datenschutzinformation steht. Verwendet der Vertragspartner Kundendaten entgegen diesem Vertrag oder der gemeinsamen Datenschutzinformation und wird EVENTIM in diesem Zusammenhang von einem Dritten in Anspruch genommen, stellt der Vertragspartner EVENTIM auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei (unter Einschluss EVENTIM eventuell entstandener Rechtsverteidigungskosten).
  4. Der Vertragspartner kann im Rahmen der Event-Administration eigenständig festlegen, ob die Tickets für das jeweilige Event ausschließlich über EVENTIM.Light oder auch über die in Ziff. III 1. dargestellten Vertriebswege vertrieben werden sollen. Wenn und soweit der Vertragspartner bei der Administration eines Events bestimmt, dass Tickets auch über das EVENTIM-Netz und über die EVENTIM-Ticketshops vertrieben werden sollen, ist EVENTIM im Hinblick auf die Erhebung und Verwendung der über das EVENTIM-Netz und insbesondere den Ticketshops generierten Kundendaten allein verantwortlich. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch gegen EVENTIM auf Übermittlung solcher Kundendaten.
  5. Die Parteien stellen die Erfüllung der Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO gemeinsam sicher, indem sie die gemeinsame Datenschutzerklärung verwenden und entsprechend den gesetzlichen Anforderungen den betroffenen Personen bekanntgeben, insbesondere durch die Einbindung in den Online-Shop. EVENTIM wird als gemeinsame Anlaufstelle für betroffene Personen fungieren und Anträge betroffener Personen im Sinne von Kap. III DSGVO entgegennehmen und bearbeiten, und zwar auch, soweit sich die Anträge auf Verarbeitungen von Kundendaten durch den Vertragspartner beziehen; der Vertragspartner wird die hierfür erforderlichen Informationen unverzüglich EVENTIM zur Verfügung stellen. Sollte sich eine betroffene Person mit einem solchen Antrag an den Vertragspartner wenden, ist der Vertragspartner dazu verpflichtet, das Ersuchen unverzüglich an EVENTIM weiterzuleiten. EVENTIM ist auch dafür zuständig, betroffenen Personen auf Verlangen die wesentlichen Inhalte der Regelungen dieses Vertrages zur gemeinsamen Verantwortlichkeit entsprechend Art. 26 Abs. 2 Satz 2 DSGVO zur Verfügung zu stellen. Sofern ein Kunde sein Widerspruchsrecht gegen die Zusendung von Direktwerbung aus Art. 21 DSGVO geltend macht oder er eine diesbezüglich erteilte Einwilligung widerruft, stellt die jeweilige Partei sicher, dass dieses Verlangen unverzüglich umgesetzt wird; im Falle einer Werbeansprache per E-Mail z.B. durch Aufnahme in eine entsprechende Werbe-Sperrliste.
  6. Beide Vertragsparteien haben sich gegenseitig unverzüglich und vollständig zu informieren, wenn Fehler oder Unregelmäßigkeiten, sowie Verletzungen von Bestimmungen dieses Vertrags oder des anwendbaren Datenschutzrechts (einschließlich der DSGVO) festgestellt werden, soweit sie eine gemeinsam verantwortete Datenverarbeitung betreffen. Beide Parteien sind verpflichtet, einen fachkundigen und zuverlässigen Datenschutzbeauftragten nach Art. 37 DSGVO zu bestellen, sofern und solange die Voraussetzungen für eine gesetzliche Bestellpflicht vorliegen. Die Parteien haben alle in ihrem jeweiligen Herrschaftsbereich mit der Datenverarbeitung beschäftigten Personen schriftlich zur Wahrung der Vertraulichkeit im Hinblick auf die Kundendaten zu verpflichten. Die Parteien werden die Verarbeitung der Kundendaten in ihr jeweiliges Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 Abs. 1 DSGVO aufnehmen. Die Vertragsparteien werden sich im Übrigen bei der Erfüllung der ihnen im Hinblick auf die Kundendaten obliegenden, datenschutzrechtlichen Pflichten gegenseitig unterstützen, etwa dem jeweils anderen auf Verlangen alle notwendigen Informationen über seine Verarbeitungen und Datenschutzmaßnahmen im Hinblick auf Kundendaten geben.
  7. Die Parteien gewährleisten die Sicherheit der generierten Kundendaten und verpflichten sich, die anwendbaren gesetzlichen Vorgaben zur Sicherheit der Verarbeitung der Kundendaten zu beachten. Sie verpflichten sich, in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
  8. EVENTIM ist für die Prüfung und Erfüllung etwaig bestehender Meldepflichten gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde nach Art. 33 DSGVO oder gegenüber Betroffenen nach Art. 34 DSGVO infolge einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten i.S.v. Art. 4 Nr. 12 DSGVO („Datensicherheitsverletzung“) verantwortlich. Eine etwaige Meldung erfolgt für und im Namen beider Parteien als gemeinsam Verantwortliche. Jede Partei wird eine etwa von ihr festgestellte Datensicherheitsverletzung unverzüglich der jeweils anderen Partei anzeigen und bei einer etwaigen Meldung nach Art. 33, 34 DSGVO sowie einer Aufklärung und Beseitigung von Datenpannen im Rahmen des Erforderlichen und Zumutbaren mitwirken, insbesondere sämtliche in diesem Zusammenhang relevanten Informationen unverzüglich zur Verfügung stellen. Bevor eine Meldung getätigt wird, stimmen die Parteien das weitere Vorgehen im gegenseitigen Benehmen miteinander ab.
  9. Die Parteien werden der jeweils anderen Partei unverzüglich anzeigen, wenn sich eine Datenschutzaufsichtsbehörde im Zusammenhang mit diesem Vertrag, der Zusammenarbeit oder der Datenverarbeitung an sie wendet. Die Parteien sind sich darüber einig, dass Aufforderungen zuständiger Datenschutzaufsichtsbehörden grundsätzlich Folge zu leisten ist, insbesondere sind etwaig angeforderte Informationen zu überlassen und Möglichkeiten zur Prüfung (auch vor Ort) einzuräumen. Die Parteien gewähren zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden in diesem Rahmen die erforderlichen Zugangs-, Auskunfts- und Einsichtsrechte. Soweit wie möglich, werden sich die Parteien abstimmen, bevor etwaigen Anfragen von zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden Folge geleistet wird bzw. Informationen im Zusammenhang mit diesem Vertrag, der Zusammenarbeit oder der Datenverarbeitung an zuständige Datenschutzaufsichtsbehörden herausgegeben werden.

XII. Haftung und Freistellung

  1. EVENTIM haftet nicht für Störungen oder Schäden gleich welcher Art, die durch Umstände außerhalb ihres Einflussbereiches verursacht werden, die sie auch bei Anwendung kaufmännischer Sorgfalt nicht vorhersehen und vermeiden konnte, wie beispielsweise Stromausfall, Leitungsstörungen, Streik etc. Dieser Ausschluss gilt nicht, wenn EVENTIM vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt.
  2. EVENTIM haftet nicht für von externen Vorverkaufsstellen Vorverkaufsstellen und/oder Dienstleistern iSv Abschnitt III. Ziffer 5 zu vertretende Schäden und übernimmt keine Verantwortung für die Abwicklung etwaiger Rechtsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner und dessen Beauftragten einerseits sowie externen Vorverkaufsstellen andererseits. Dieser Ausschluss gilt nicht, wenn EVENTIM vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt.
  3. Eine etwaige Haftung von EVENTIM gegenüber dem Vertragspartner für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz wird durch diese Nutzungsbedingungen nicht eingeschränkt.
  4. EVENTIM haftet im Übrigen nicht für Schäden, die von ihr durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden. Dieser Ausschluss gilt nicht, wenn EVENTIM durch einfache Fahrlässigkeit Leben, Körper oder Gesundheit oder wesentliche Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) verletzt. Bei einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, haftet EVENTIM beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht.
  5. Soweit die Haftung von EVENTIM ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung von EVENTIM für ihre gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sowie für deren persönliche Haftung.
  6. Ansprüche des Vertragspartners gegen EVENTIM verjähren binnen eines Jahres ab Kenntnis des Vertragspartners von dem jeweiligen Anspruch, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder beruhen auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  7. Zwischen EVENTIM und Ticketkäufern bestehen keine vertraglichen Beziehungen hinsichtlich der Durchführung der Veranstaltungen. Der Vertragspartner sichert zu, bei der Veranstaltungsdurchführung sowie auch sonst alle anwendbaren Gesetze zu beachten und insbesondere nur Produkte oder Dienstleistungen anzubieten, die geltendem EU-Recht entsprechen. Der Vertragspartner stellt EVENTIM von allen Ansprüchen frei, die von Ticketkäufern oder anderen Dritten wegen Veranstaltungsstörungen im Zusammenhang mit einer Veranstaltung des Vertragspartners oder wegen Verstößen gegen die obenstehende Zusicherung gegen EVENTIM geltend gemacht werden.

XIII. Geheimhaltung

1. Vertrauliche Informationen sind alle Informationen, die durch EVENTIM als solche gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus ihrer Natur und/oder den Umständen ihrer Preisgabe ergibt und umfassen insbesondere, jedoch nicht ausschließlich Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Informationen über das EVENTIM-Netz und das EVENTIM-System, Entgelte und Preisbestimmungen sowie sonstige Vereinbarungen zwischen dem Vertragspartner und EVENTIM.

2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Vertrauliche Informationen von EVENTIM nur für die Durchführung dieses Vertrags zu verwenden und ohne ausdrückliche Zustimmung von EVENTIM nicht an Dritte weiterzugeben. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Vertrauliche Informationen, die (i) allgemein bekannt sind oder werden (ii) dem Vertragspartner von Dritten ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung überlassen werden (iii) vom Vertragspartner nachweislich und ohne Rückgriff auf Vertrauliche Informationen selbst entwickelt worden sind oder (iv) dem Verpflichteten bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung rechtmäßig bekannt waren oder (v) aufgrund einer bindenden behördlichen oder richterlichen Anordnung oder zwingender rechtlicher Vorschriften offen zu legen sind, vorausgesetzt dass EVENTIM, soweit rechtlich möglich, rechtzeitig vorher über die Offenlegung in Schriftform informiert wurde.

3. Die Vertraulichkeitsverpflichtung endet drei (3) Jahre nach Beendigung des Vertrags oder nach letztmaliger Bereitstellung Vertraulicher Informationen durch EVENTIM, je nachdem, welches Ereignis später eintritt.

XIV. Vertragsgeltung, Laufzeit und Kündigung

  1. Dieser Vertrag kann von jeder Partei mit einer Frist von vier Wochen zum jeweiligen Monatsende zumindest in Textform gekündigt werden. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Zugang bei der jeweils anderen Partei maßgebend.
  2. Beide Parteien sind zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung aus wichtigen Gründen berechtigt. Besteht der wichtige Grund in einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten der anderen Partei, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Im Fall der fristlosen Kündigung durch EVENTIM ist EVENTIM berechtigt, den Vertragspartner auf dessen Kosten inaktiv zu schalten und seine Veranstaltungen für den Verkauf über EVENTIM.Light und das EVENTIM-System sofort zu sperren.
  3. Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass für Verträge mit Dienstleistern iSv Abschnitt III. Ziffer 5 ggf. abweichende Bedingungen und Fristen für die Vertragsbeendigung gelten können und daher insbesondere die gleichzeitige Beendigung dieses Vertrags und etwaiger Verträge mit Dienstleistern nicht gewährleistet werden kann.

XV. Abwicklung bei Vertragsende

  1. Soweit bei Vertragsende der Vorverkauf für eine Veranstaltung noch nicht begonnen hat, ist EVENTIM berechtigt, den Vorverkauf über die in diesem Vertrag geregelten Vertriebswege abzulehnen.
  2. Soweit der Vorverkauf zu dem gemäß Ziffer 1 maßgeblichen Zeitpunkt bereits begonnen hatte, ist EVENTIM berechtigt, den Vorverkauf mit sofortiger Wirkung abzubrechen.

XVI.Schlussbestimmungen

  1. EVENTIM ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die zukünftige gesamte Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner nach einer entsprechenden Mitteilung zu ändern. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderung seinen Widerspruch zumindest in Textform abgesandt hat. Auf diese Folge wird EVENTIM den Vertragspartner bei der Bekanntgabe der Änderung besonders hinweisen.
  2. Eine Aufrechnung des Vertragspartners gegen Forderungen von EVENTIM ist nur zulässig mit rechtskräftig festgestellten oder anerkannten Forderungen. Entsprechendes gilt für die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten.
  3. EVENTIM ist berechtigt, den Vertrag mit sämtlichen Rechten und Pflichten auf eine andere Gesellschaft, insbesondere eine Betriebsgesellschaft, zu übertragen. Diese andere Gesellschaft muss zu einer ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Pflichten über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg in der Lage sein. Der Vertragspartner stimmt einer Übertragung hiermit zu. Das gleiche Recht gilt für den Vertragspartner und EVENTIM stimmt der Übertragung hiermit vorbehaltlich einer Einzelprüfung insbesondere der Bonität des übernehmenden Vertragspartners zu, sofern die nachfolgenden Voraussetzungen vorliegen:
    1. Der Vertragspartner hat die Übertragungsabsicht und den übernehmenden Vertragspartner mit Adressangabe und ggf. Firma sowie, im Falle von juristischen Personen die vertretungsberechtigte natürlichen Person, zumindest in Textform mitzuteilen.
    2. Der übernehmende Vertragspartner hat gegenüber EVENTIM in Textform und unter Nennung des Übernahmezeitpunkts zu erklären, dass er den bestehenden Vertrag inklusive aller Rechte und Pflichten übernimmt.

Jegliche Vertragsübernahme ist vollumfänglich, d.h. EVENTIM und der neue Vertragspartner haften einander für Rechte und Pflichten aus dem Vertrag unabhängig von deren Entstehungszeitpunkt, insbesondere ist EVENTIM berechtigt, mit befreiender Wirkung an den neuen Vertragspartner zu leisten. Der übertragende Vertragspartner haftet für vor der Übertragung entstandene Verbindlichkeiten bis zu deren Erfüllung auch nach der Übertragung neben dem übernehmenden Vertragspartner.

  1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen mindestens der Textform. Dies gilt auch für eine Änderung des Textformerfordernisses selbst.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung soll dann durch eine Regelung ersetzt werden, die der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt; ist dies nicht möglich, gilt das Gesetz.
  3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und kollisionsrechtlicher Bestimmungen. Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Hamburg.
  4. Ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten ist Hamburg.

Gebührenübersicht für VA mit erster Veröffentlichung ab 15.01.2022

Ticketbezogene Gebühren des Kartenkäufers (bei Nutzung des EVENTIM.Light Online Shops und/oder dem Eigenverkauf)

Standardpreis

Ticketgebühr für Events mit erster Veröffentlichung ab dem 11.09.2019 mit einem Basispreis bis 6,99€

(pro gebuchtem Ticket)

3,5%* vom Basispreis + 0,49* €
(* inkl. USt.)

Standardpreis

Ticketgebühr für Events mit erster Veröffentlichung ab dem 11.09.2019 mit einem Basispreis ab 7,00 €

(pro gebuchtem Ticket)

3,5%* vom Basispreis + 0,99* €
(* inkl. USt.)

Optional: Zusätzliche Gebühr des Kartenkäufers bei Nutzung EVENTIM.Netzwerk

Vorverkaufsgebühr über das EVENTIM.Netzwerk
(pro gebuchtem Ticket)

10%* vom Basispreis
(* inkl. USt.)

Online-Buchungsgebühr
(pro gebuchtem Ticket)

abhängig vom Basispreis 0,00 € bis 2,50 € (inkl. USt.)

Online-Service- und Versandgebühren
(pro Bestellung)

abhängig von der Versandart bis zu 5,90 € (inkl. USt.) für Standardversand in Deutschland (bei Auslandszustellung oder Expressversand fallen ggf. höhere Versandkosten an).

Gebührenübersicht für VA mit erster Veröffentlichung ab 11.09.2019

Ticketbezogene Gebühren des Kartenkäufers (bei Nutzung des EVENTIM.Light Online Shops und/oder dem Eigenverkauf)

Standardpreis

Ticketgebühr für Events mit erster Veröffentlichung ab dem 11.09.2019 mit einem Basispreis bis 6,99€

(pro gebuchtem Ticket)

3,5%* vom Basispreis + 0,49* €
(* inkl. USt.)

Standardpreis

Ticketgebühr für Events mit erster Veröffentlichung ab dem 11.09.2019 mit einem Basispreis ab 7,00 €

(pro gebuchtem Ticket)

3,5%* vom Basispreis + 0,99* €
(* inkl. USt.)

Optional: Zusätzliche Gebühr des Kartenkäufers bei Nutzung EVENTIM.Netzwerk

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(pro gebuchtem Ticket)

10%* vom Basispreis
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(pro gebuchtem Ticket)

abhängig vom Basispreis 0,00 € bis 2,00 € (inkl. USt.)

Online-Service- und Versandgebühren
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abhängig von der Versandart bis zu 5,90 € (inkl. USt.) für Standardversand in Deutschland (bei Auslandszustellung oder Expressversand fallen ggf. höhere Versandkosten an).

Gebührenübersicht ab 01.10.2018

Ticketbezogene Gebühren des Kartenkäufers

Standardpreis

Ticketgebühr für Events mit erster Veröffentlichung ab dem 01.11.2018

(pro gebuchtem Ticket)

3,5%* vom Basispreis + 0,99 €
(* inkl. USt.)

Optional: Zusätzliche Gebühr des Kartenkäufers bei Nutzung EVENTIM.Netzwerk

Vorverkaufsgebühr über das EVENTIM.Netzwerk
(pro gebuchtem Ticket)

10%* vom Basispreis
(* inkl. USt.)

Online-Buchungsgebühr
(pro gebuchtem Ticket)

abhängig vom Basispreis 0,00 € bis 2,00 € (inkl. USt.)

Online-Service- und Versandgebühren
(pro Bestellung)

abhängig von der Versandart bis zu 5,90 € (inkl. USt.) für Standardversand in Deutschland (bei Auslandszustellung oder Expressversand fallen ggf. höhere Versandkosten an).

Gebührenübersicht bis zum 30.09.2018

Ticketbezogene Gebühren des Kartenkäufers

Standardpreis

Ticketgebühr für Events mit erster Veröffentlichung ab dem 01.01.2016

(pro gebuchtem Ticket)

5%* vom Basispreis
(* inkl. USt.)

Service- und Versandgebühren des Kartenkäufers im Veranstalter-Online Shop

Online-Servicegebühr
(pro Bestellung)

1,00 € (inkl. USt.)

Optional: Zusätzliche Gebühr des Kartenkäufers bei Nutzung EVENTIM.Netzwerk

Vorverkaufsgebühr über das EVENTIM.Netzwerk
(pro gebuchtem Ticket)

10%* vom Basispreis
(* inkl. USt.)

Online-Buchungsgebühr
(pro gebuchtem Ticket)

abhängig vom Basispreis 0,00 € bis 2,00 € (inkl. USt.)

Online-Service- und Versandgebühren
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abhängig von der Versandart bis zu 5,90 € (inkl. USt.) für Standardversand in Deutschland (bei Auslandszustellung oder Expressversand fallen ggf. höhere Versandkosten an).


Stand: 15.09.2025